Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz soll die Nutzung der eID-Funktion gefördert und bei Inanspruchnahme der Online-Dienstleistungen von Behörden oder Unternehmen Betrug und Identitätsdiebstahl entgegengewirkt werden. Zu diesem Zweck soll der Personalausweis drei neue elektronische Funktionen in sich vereinen: biometrische Funktionen (digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), optional einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur. Die eID-Funktion wird künftig automatisch und dauerhaft aktiviert. Das bislang aufwändige Zertifizierungsverfahren, mit dem die Unternehmen und Behörden die Berechtigung erhalten, Kunden die Identifizierung mittels eID-Funktion zu ermöglichen und Online-Ausweisfunktionen anzubieten, wird erleichtert und nicht zuletzt wird die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen vereinfacht.
- Anzeige
- Erläuterungen zum TOP
- Vorgang im DIP
- Verbundene Meldungen (amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen)
(koh)