Gesetzgebung

Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Zustimmung

Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz zugestimmt. Das Artikelgesetz ändert das Waffengesetz, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung und das Beschussgesetz. Jagdscheininhaber werden u.a. verpflichtet, der Waffenbehörde im Fall des Erwerbs von Schusswaffen den Namen und die Anschrift des Überlassenden schriftlich anzuzeigen und die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen. Der Datenaustausch zwischen Melde- und Waffenbehörde wird erleichtert und nicht zuletzt werden neue Straftatbestände für den Umgang mit Teasern geschaffen.

(koh)