Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – Billigung

Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz gebilligt. Es erleichtert die Klärung der Identität von Asylbewerbern (z.B. Auslesen von Handydaten), verbessert die Rückführung bestandskräftig abgelehnter Asylbewerber und ermöglicht durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel eine bessere Überwachung von ausreisepflichtigen Gefährdern. Nicht zuletzt können die Länder die Befristung der Verpflichtung, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive verlängern.

Die Abschiebungshaft wird für Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, erweitert. Wenn Betroffene die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder zumutbare Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen nicht erfüllen, kann der Aufenthalt räumlich beschränkt werden. Die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Ausländische Reisepapiere dürfen künftig auch von Deutschen, die Mehrstaater sind, bei Vorliegen von Passentziehungsgründen einbehalten werden. Zudem wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – ebenso wie bereits die Ausländerbehörden – zur Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität einschließlich der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden Daten aus Datenträgern verlangen und auswerten können.

(koh)