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StMBW: Kultusministerium und Schulen arbeiten bei Prävention gegen und Aufarbeitung von Mobbing Hand in Hand

Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsministerium und die Schulen arbeiten bei der Prävention gegen Mobbing und bei der Intervention gegen Mobbing Hand in Hand. Als Grundlage dient eine Strategie, deren Instrumente auf den verschiedenen Ebenen miteinander vernetzt sind. Stärker als von der SPD heute in München angesprochen setzt das Kultusministerium auf eine pädagogische Gesamtstrategie – aber schul- und fallbezogen.

Die in Bayern praktizierte pädagogische Arbeit zur Mobbingprävention und zur Intervention umfasst u. a. folgende Maßnahmen:

  1. Ziel der Präventionsarbeit ist vor allem die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Die Ausbildung und Erziehung von jungen Menschen mit einem gefestigten Selbstkonzept und die Begleitung und Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sind wichtig und können präventiv gegen eine mögliche Opfer- oder gar Täterrolle wirken.
  2. Als Bestandteil im Unterricht und als Ergänzung zu diesem stehen den bayerischen Schulen vielfältige landesweite und regionale Präventionsprogramme zur Verfügung. Dazu zählen auf der Schülerebene z.B. die Werteerziehung, auf der Klassenebene Programme wie Prävention im Team, Faustlos, Lions Quest sowie auf der Schulebene Initiativen wie die Streitschlichter.
  3. Seit dem Schuljahr 2010/11 wird das Lehrerfortbildungsprojekt „Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!“ durch ca. 120 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen in enger Kooperation mit den Staatlichen Schulberatungsstellen landesweit durchgeführt Die Schulen werden so durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und -psychologen in die Lage versetzt, eigenverantwortlich und kompetent mit diesem Thema umzugehen. In diesem Rahmen ist seit 2011 auch das spezielle Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!“ in Kooperation zwischen dem Bayerischen Bildungsministerium und der Techniker Krankenkasse (TK) verankert.
  4. Als Erstinformation für Schulen dient der Praxisleitfaden des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) „Mit Mut gegen Mobbing“: Zur Intervention bei Mobbing stehen den Schulen eine Reihe eingeführter und tragfähiger Mobbing-Interventionsprogramme zur Verfügung, in denen sowohl „Täter“ und „Opfer“ als auch die sog. „bystander“ in den Blick genommen werden, so dass das gesamte Umfeld in einem Mobbingfall einbezogen ist.
  5. Schulpsychologinnen und -psychologen und Beratungslehrkräfte dienen neben den Lehrkräften als erste Ansprechpartner des Vertrauens den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten – z.B. bei Vorfällen in Verbindung mit Gewalt und Mobbing. Überdies verfügt jeder Regierungsbezirk mindestens über eine Staatliche Schulberatungsstelle. In diesen stehen besonders erfahrene Schulpsychologinnen und -psychologen und Beratungslehrkräfte für Fragen und bei Problemen im schulischen Kontext zur Verfügung.
  6. In ihrer Präventionsarbeit für Demokratie und Toleranz sowie im richtigen Umgang mit Medien werden die Schulen durch das Netzwerk der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz sowie die Medienpädagogisch-informationstechnischen Berater (MiBs) unterstützt. Auch Verbindungslehrkräfte sowie ggf. Fachkräfte für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) sind hilfreiche Ansprechpartner.
  7. Psychische und physische Gewalt gegen Schülerinnen und Schüler sowie gegen Lehrkräfte – sei es durch wen auch immer – wird nicht geduldet. Auch die immer weiter verbreitete psychische Gewalt durch Cybermobbing wird nicht hingenommen.
  8. Um mögliche Übergriffe zu verhindern bzw. ihnen wirkungsvoll zu begegnen, gibt es eine Vielzahl von Instrumentarien, die von pädagogischen Maßnahmen über Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft reichen. Ein Zuschauen und Zudecken ist nicht angebracht, Handeln ist geboten. Eigens wird in einer Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 23. September 2014, darauf hingewiesen, dass z. B. schwere Beleidigungen und Cybermobbing als Straftaten anzeigepflichtig sind.
  9. Zahlreiche Fortbildungsangebote unterstützen die Lehrkräfte in ihrer pädagogischen Arbeit bei der Prävention gegen Mobbing und der Aufarbeitung von Mobbing.

StMBW, Pressemitteilung v. 12.06.2017