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BayVGH: Genehmigung einer fünfstufigen Wirtschaftsschule als Ersatzschule

Sachgebiet: Schulrecht / BayVGH, Urt. v. 12.07.2017 – 7 B 17.437 / Landesrechtliche Normen: BayEUG

Leitsatz:

Die Wirtschaftsschule (Art. 14 BayEUG) kann auch in fünfstufiger Form (ab Jahrgangsstufe 6) als Ersatzschule betrieben werden. (Rn. 11)