Aktuelles

BayVerfGH: Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur Verbreitung von Hörfunkprogrammen

Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 17.07.2017 – Vf. 9-VII-15 / Weitere Schlagworte: Austausch von BR-Klassik gegen das Programm PULS auf der UKW-Frequenz; Grundversorgung / Landesrechtliche Normen: BV; BayRG; RStV; VfGHG

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Art. 2 Abs. 4 BayRG, der den Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Hörfunkprogramms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Hörfunkprogramm unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Ein unauflösbarer Widerspruch zwischen Art. 2 Abs. 4 BayRG und dem Rundfunkstaatsvertrag ist nicht ersichtlich. (Rn. 53–88)

  2. Der Bayerische Rundfunk erfüllt seinen Grundversorgungsauftrag durch sämtliche von ihm verbreiteten zehn Hörfunkprogramme, unabhängig davon, ob ein Hörfunkprogramm terrestrisch analog oder digital verbreitet wird. (Rn. 81–82)
  3. Der geplante Austausch von BR-Klassik gegen das Programm PULS auf der UKW-Frequenz ist im Popularklageverfahren kein zulässiger Prüfungsgegenstand. (Rn. 40–44)