Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Kommunalrecht / BayVGH, Urt. v. 04.08.2017 – 15 N 15.1713 / Weitere Schlagworte: körperliche und gedankliche Schnur; Einzelblätter der Satzung in einem Schnellhefter
Leitsatz:
Anzeige§ 1 Abs. 10 BauGB setzt voraus, dass die Anlagen, zu deren Absicherung erweiternde bestandssichernde Festsetzungen getroffen werden, innerhalb des jeweiligen Baugebiets keine die städtebauliche Situation beherrschende Größe aufweisen.
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- Vgl. auch Landesanwaltschaft Bayern, BayVGH zum Ausfertigungsmangel eines mehrseitigen Bebauungsplans (Einzelblätter) – Grundsatzentscheidung mit Auswirkungen
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