Sachgebiet: Hochschulrecht / BVerwG, Urt. v. 17.08.2017 – BVerwG 3 C 12.16
Leitsatz:
Ein im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandener Masterabschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt, ist eine Abschlussprüfung i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a PsychThG.
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