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BayLSG: Für den Bemessungszeitraum kommt auf die Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses an

Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BayLSG, Urt. v. 19.09.2017 – L 10 AL 67/17 / Weitere Schlagworte: Arbeitslosengeld; Aufhebungsvertrag; unwiderrufliche Freistellung

Leitsätze:

  1. Für den Bemessungszeitraum kommt es – anders als für den Bemessungsrahmen – auf die Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und nicht auf die des Arbeitsverhältnisses im beitragsrechlichen Sinne an.
  2. Zeiten der unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung zählen deshalb nicht zum Bemessungszeitraum.
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