Gesetzgebung

Staatskanzlei: Forderungen Bayerns zu Rettungsgassen, Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer und Straftatbestand bei illegalen Autorennen am Freitag im Bundesrat

Zu den Forderungen und Anliegen Bayerns zur Verschärfung von Sanktionen beim Nichtbilden von Rettungsgassen, zur Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer und dem neuen Straftatbestand bei illegalen Autorennen, die am Freitag im Bundesrat beraten werden, erklärte Bundesratsminister Dr. Marcel Huber heute im Kabinett:

„Diese Forderungen liegen uns sehr am Herzen. Insbesondere Rettungsfahrzeuge müssen reibungslos arbeiten können, denn bei Unfällen zählt oft jede Sekunde. Wer die Zufahrt zum Unfallort blockiert, gefährdet möglicherweise sogar Leben. Die höheren Bußgelder bis hin zum Fahrverbot sind ein deutliches Stopp-Signal gegen gedankenloses und gefährliches Verhalten im Straßenverkehr.”

Der Minister begrüßte zudem die Anpassung des Handy-Verbots am Steuer an die technische Entwicklung:

„Die Botschaft ist eindeutig: Hände weg vom Handy und anderen technischen Geräten während der Fahrt. Die unerlaubte Benutzung von Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und Navigationsgeräten am Steuer beeinträchtigt massiv die Verkehrssicherheit. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit am Steuer kann schwerste Folgen haben.”

Zukünftig droht bei der Blockade von Rettungsgassen ein Bußgeld von bis zu € 320, gegebenenfalls verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Elektronische Geräte sollen während der Fahrt nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie fest installiert sind und sich der Fahrer bei ihrer Nutzung höchstens kurz vom Verkehrsgeschehen abwendet. Das Bußgeld für Verstöße soll auf mindestens € 100 Euro erhöht werden, gegebenenfalls verbunden mit einem Fahrverbot.

Bei illegalen Kfz-Rennen sieht das geltende Recht bislang lediglich eine Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit vor (Geldbuße und ein Monat Führerscheinentzug). Jetzt soll für die Teilnahme an und Organisation von solchen Rennen ein eigener Straftatbestand mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis eingeführt werden. Staatsminister Dr. Huber:

„Immer wieder wird der öffentliche Straßenverkehr als Austragungsort für Autorennen missbraucht. Dabei riskieren die Raser nicht nur ihr Leben, sondern das zahlreicher Unbeteiligter. Solch tollkühnes Verhalten soll künftig mit harten Strafen geahndet werden können. Zusätzlich kann den Rasern ihr Kraftfahrzeug und damit das womöglich lebensbedrohliche ‚Spielzeug‘ weggenommen werden. Das wird die potentiellen Täter hoffentlich zusätzlich zum Umdenken veranlassen.”

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.09.2017

Redaktionelle Hinweise

„Handy-Verbot“ und „Rettungsgasse“ sind Gegenstand der „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (TOP 43 der kommenden 960. Bundesrats-Sitzung).

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Der neue Straftatbestand bei illegalen Autorennen ist Gegenstand des „… StrÄndG – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ (TOP 8 der morgigen 960. Bundesratssitzung).

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