Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/18213 v. 19.09.2017). Dieser sieht insbesondere die Übertragung der Stiftungsaufsicht vom StMAS auf die Regierung von Oberbayern vor. Hintergrund ist die voraussichtlich zum 01.08.2018 erfolgende Inbetriebnahme des Sudetendeutschen Museums, das staatlicherseits durch eine Projektförderung an den Betreiber, die Sudetendeutsche Stiftung, unterstützt werden soll. Die Projektförderung wird aus dem Haushalt des StMAS ausgereicht. Damit das StMAS künftig nicht sowohl Fördergeldgeber als auch Stiftungsaufsicht ist, wird die Stiftungsaufsicht im Sinne einer reinen Rechtsaufsicht auf die Regierung von Oberbayern verlagert. Das Gesetz soll am 01.08.2018 in Kraft treten.

Zudem wird das Gesetz umbenannt und erhält eine Abkürzung: Aus dem Gesetz über die Errichtung der „Sudetendeutschen Stiftung“ wird das Gesetz über die Sudetendeutsche Stiftung (SudetStG).

Darüber hinaus wird das Gesetzgebungsverfahren genutzt, um verschiedene Formulierungen des Gesetzes an vergleichbare Formulierungen bei anderen Stiftungen anzugleichen und zu aktualisieren. So werden u.a. die Artikel zum Stiftungsvermögen, zum Stiftungsvorstand, zum Stiftungsrat sowie zum Heimfall zu gefasst.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsüberblick für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) p365.de – Fotolia.com