Der Bayerische Gemeindetag lehnt das Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ab. Die beabsichtigte Festschreibung eines Flächenverbrauchs in den Gemeinden auf durchschnittlich 5 Hektar pro Tag ab dem Jahr 2020 hält der Bayerische Gemeindetag für politische Augenwischerei, in der Praxis undurchführbar und darüber hinaus für verfassungswidrig. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:
Anzeige„Die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Städte beinhaltet, dass jede Kommune über die Bebaubarkeit ihres Gemeindegebiets selbst entscheiden darf. Eine gesetzliche Begrenzung auf festgelegte Flächengrößen würde dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht aushöhlen und bei vielen Gemeinden und Städten zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen. Das würden wir niemals akzeptieren. Bayerns Stadt- und Gemeinderäte entscheiden seit jeher verantwortungsbewusst, ob, wie und wo im Stadt- oder Gemeindegebiet gebaut werden soll. Nur wer die örtlichen Verhältnisse kennt, hat das Recht, über die Gestaltung der Heimat zu entscheiden. Wir brauchen keinen staatlichen Dirigismus von oben, der die Gemeinde- und Stadträte faktisch entmachten würde.“
Brandl wies darauf hin, dass die mit dem Volksbegehren verfolgten Regelungen im Bayerischen Landesplanungsgesetz viel zu schwammig wären und der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG widersprächen, wonach „wesentliche Entscheidungen“ durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen und nicht an die Verwaltung delegiert werden dürfen. Genau dies sieht der dem Volksbegehren zu Grunde liegende Gesetzentwurf aber vor.
Die Gemeinden nutzen im ureigensten Interesse die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente, um Flächen zu sparen, Innenentwicklung und Nachverdichtung zu fördern sowie bauliche Leerstände zu reaktivieren. Der Bayerische Gemeindetag steht zum „Bündnis zum Flächensparen“. Bayerns größter Kommunalverband setzt sich dafür ein, dass strukturschwache Regionen Entwicklungschancen und Perspektiven erhalten. Staatliche Vorgaben zur Bebaubarkeit des Gemeindegebiets würden gerade solchen Gemeinden die Luft zum Atmen nehmen und sie an einer gesunden Gemeindeentwicklung hindern.
Brandl: „Das Volksbegehren ist eindeutig politisch motiviert, verfassungswidrig und widerspricht jeglicher Praxis in den Gemeinden und Städten. Es gehört in die Tonne.“
Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 14.09.2017
- Red. Hinweis: Meldungen im Kontext „Flächenverbrauch“.