Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH, Beschl. v. 06.10.2017 – 11 CS 17.953 / Weitere Schlagworte: Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen nach Ablauf der Überliegefrist und Löschung aus dem Fahreignungsregister; Verhältnis von Verwertungsverbot und Tattagsprinzip
Leitsatz:
Nach Löschung einer Eintragung im Fahrerlaubnisregister ist eine Verwertung der Tat und der Entscheidung auch im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems nicht mehr zulässig (§ 29 Abs. 7 Satz 1 StVG).
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport