Aktuelles

NKR: Gutachten „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ veröffentlicht

©pixelkorn - stock.adobe.com

Heute übergibt der Nationale Normenkontrollrat das Gutachten „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ an den Chef des Bundeskanzleramtes Bundesminister Peter Altmaier. Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Johannes Ludewig erklärt dazu: „Moderne Register ermöglichen den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbessern den Datenschutz – sie sind das Fundament für wirksames E-Government. Mit der Registermodernisierung kann die Verwaltung Bürgern und Wirtschaft einfachere, bessere und schnellere Leistungen anbieten. Das spart Zeit und Kosten.“

Die Registerlandschaft ist in Deutschland stark zersplittert. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor.

„Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen. Grundlegende Daten sollten nach dem Prinzip ‚once only‘ nur einmal abgefragt werden“, fordert Dr. Ludewig.

Im Gutachten gibt es dazu konkrete Vorschläge: Anstatt dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise wie bspw. die Geburtsurkunde bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen, soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft. Dabei beleuchtet das Gutachten auch die datenschutzrechtlichen Aspekte und weist nach, unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist.

Der Nationale Normenkontrollrat fordert, dass die Registermodernisierung Kern eines neuen Regierungsprogramms werden muss und sieht diese als Voraussetzung für das Gelingen der bereits geplanten Digitalisierungsvorhaben Portalverbund und Bürgerkonto. Dr. Ludewig erklärt:

„Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will. Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und -empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Regierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht!“

Das Gutachten wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates von McKinsey & Company in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Prof. Dr. Mario Martini von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellt. Das Statistische Bundesamt hat mit den zwei Untersuchungen „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ und „Beispiele aus anderen Ländern zur Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik“ insbesondere den Status quo der in Deutschland vorhandenen Register sowie Lösungsansätze anderer Länder ermittelt. Prof. Dr. Martini hat in seiner Untersuchung „Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer“ die datenschutzrechtlichen Aspekte geprüft. Das Gutachten schließt an die Gutachten von 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ und von 2016 „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“ an.

  • Das NKR-Gutachten 2017 „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ finden Sie hier.
  • Die ergänzende Dokumentation finden Sie hier.
  • Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ finden Sie hier.
  • Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes „Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik in Österreich und der Schweiz“ finden Sie hier.
  • Die Untersuchung der Universität Speyer „Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern“ finden Sie hier.

NKR, Pressemitteilung v. 06.10.2017