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DStGB: Kommunale Haushaltsentwicklung insgesamt erfreulich

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die insgesamt erfreuliche Entwicklung der Kommunalfinanzen im bisherigen Jahresverlauf. „Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen zum 1. Halbjahr mit einem rechnerischen Überschuss der Kommunen von knapp € 0,6 Mrd. sind erfreulich“, sagte der DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. In den kommunalen Kernhaushalten ist allerdings ein Defizit von € 0,1 Mrd. festzustellen.

„So positiv diese Entwicklung insgesamt ist: Etliche Städte und Gemeinden sind nach wie vor weit von ausgeglichenen Haushalten entfernt. Die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen geht weiter auseinander.“

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Die Sozialausgaben sind und bleiben ein Risiko für die Haushalte der Städte und Gemeinden. Dabei ist der leichte Rückgang der Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,4% auf € 29,4 Mrd. zu begrüßen – sie bedeuten aber leider keine Trendwende. Die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind um € 0,9 Mrd. auf € 2,0 Mrd. zurückgegangen, was aber auf den Abschluss von Asylverfahren zurückführbar ist. Diesem Rückgang stehen Zuwächse bei den Leistungen an Arbeitsuchende (SGB II) um 6,8% auf € 6,4 Mrd., den Sozialhilfeleistungen (SGB XII) um 1,5% auf € 14,1 Mrd. und bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 4,6% auf € 5,7 Mrd. gegenüber. Für 2017 werden kommunale Sozialausgaben von über € 63 Mrd. erwartet, das wären € 4 Mrd. mehr als im Jahr 2016.

„Angesichts dieser Zahlen steht es außer Frage, dass die Kommunen von Bund und Ländern noch stärker und nachhaltig von Sozialausgaben entlastet werden müssen“, so Landsberg.

„Bedenklich ist, dass die kommunalen Investitionen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über € 100 Mio. leicht zurückgegangen sind. Von einer dringend notwendigen Trendwende bei den Investitionen sind wir weit entfernt, weil vielerorts das Geld nicht zur Verfügung steht“, so Landsberg.

Angesichts eines kommunalen Investitionsrückstandes i.H.v. € 126 Mrd. nach den Zahlen des KfW-Kommunalpanel 2017 zeigt dies, dass die Bemühungen um Steigerung der kommunalen Investitionsfähigkeit weiterverfolgt werden müssen. Das gilt für die nötigen Finanzmittel, gerade in finanzschwachen Kommunen. Aber auch für die Erleichterung der Investitionstätigkeit in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.

DStGB, Pressemitteilung v. 06.10.2017