Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Städtetag gegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Buckenhofer: „Der Straßenausbau benötigt eine sichere Finanzierung“

„Der Straßenausbau benötigt eine sichere Finanzierung. Die Straßenausbaubeiträge leisten beim Großteil der Städte und Gemeinden einen unverzichtbaren Beitrag, damit das Straßennetz funktioniert. Die Forderung der Freien Wähler nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verunsichert die Städte und Gemeinden. Der Vorschlag der CSU-Fraktion zur Freigabe der Straßenausbaubeiträge über eine ,kann‘-Regelung hilft so nicht weiter, denn damit wird die kommunale Entscheidungsfreiheit nur vorgeblich gestärkt“, sagt Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags. Das Kommunalabgabengesetz bestimmt, dass Beiträge erhoben werden „sollen“ [red. Hinweis: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG]. Nach der bisherigen Lesart laut einem Urteil des BayVGH vom 09.11.2016 bedeutet „sollen“ für weit über 90% der bayerischen Städte und Gemeinden ein „müssen“. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen können Gemeinden auf eine Beitragserhebung verzichten.

Buckenhofer: „In der Praxis würde der Vorschlag der CSU-Fraktion darauf hinaus laufen, dass die Bürger von ihrer Gemeinde eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erwarten, oder sich gegen eine Einführung stellen. Die Finanzierung des Straßenausbaus würde dann zu Lasten anderer Aufgaben gehen. Im schlimmsten Fall müssten notwendige Sanierungsmaßnahmen aufgeschoben werden – dies würde die Infrastruktur des Straßennetzes verschlechtern.“

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Die Erwägungen der CSU-Fraktion zur Einführung einer ,kann‘-Regelung würden faktisch zu einer weitgehenden Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen, ohne dass eine Gegenfinanzierung vorgesehen ist.

Buckenhofer: „Der Straßenausbau muss weiter finanziert werden – dies läuft entweder über Beiträge von Grundstückseigentümern, die einen Sondervorteil vom Straßenausbau haben, oder über den allgemeinen Steuertopf. Wenn die Eigentümer nicht mehr für den Sondervorteil herangezogen werden, müssen letztlich alle Bürger zahlen.“

Gerade Gemeinden mit angespannter Haushaltssituation müssten unter Kontrolle der Rechtsaufsichtsbehörden bei einer „kann“-Regelung auch weiterhin Straßenausbaubeiträge erheben.

Buckenhofer: „Damit wäre das Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse geschwächt.“

Ohne Beiträge müsste die Finanzierung von Straßenbau und Sanierung von Straßen über höhere Steuern erfolgen.

Buckenhofer: „Mit der Entrichtung des Beitrags sichert der Eigentümer die Anbindung und damit den Wert seines Grundstücks. Ohne Beiträge der Eigentümer müssten alle Steuerzahler herangezogen werden. Dann müsste die Allgemeinheit die Sondervorteile der Anlieger bezahlen. Es müsste z.B. eine Erhöhung der Grundsteuer erwogen werden, die sich allerdings auch auf die Mieter auswirkt.“

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler sieht über eine Erhöhung des Kommunalanteils am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund von derzeit 52,5% auf 75% zwar eine finanzielle Kompensation der Straßenausbaubeiträge von bis zu € 150 Mio. vor. Verlässliche Zahlen zum jährlichen Gesamtaufkommen der Straßenausbaubeiträge in Bayern existieren nicht. Aus Sicht des Bayerischen Städtetags ist fraglich, ob der zur Kompensation vorgeschlagene Betrag tatsächlich ausreicht. Die Frage, nach welcher Maßgabe diese Mittel dann auf die bayerischen Städte und Gemeinden verteilt werden sollen, wurde im Gesetzentwurf nicht beantwortet. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch ein neues Feld interkommunaler Konkurrenz geschaffen würde.

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 07.12.2017

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