Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Kommunalrecht; Immissionsschutzrecht / BVerwG, Urt. v. 07.12.2017 – BVerwG 4 CN 7.16 / Schlagworte: einheitliches Emissionskontingent für sechsgeschossiges Gewerbecenter; gebietsübergreifenden Gliederung von Gewerbegebieten
Leitsätze:
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Werden für ein Baugebiet nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO Emissionskontingente festgesetzt, wird das Gebiet nur dann im Sinne der Vorschrift gegliedert, wenn es in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten zerlegt wird.
- Die Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung von Gewerbegebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist davon abhängig, dass ihr ein darauf gerichteter planerischer Wille der Gemeinde zu Grunde liegt, der in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung dokumentiert worden ist.