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BVerwG: Angemessenheit von Heilbehandlungskosten im Dienstunfallfürsorgerecht

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 19.10.2017 – BVerwG 2 C 19.16 / Weitere Schlagworte: Übertragung der für das Beihilferecht entwickelten Rechtsprechung zur Auslegung ärztlicher Gebührenordnungen auf das Dienstunfallfürsorgerecht

Leitsatz:

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Die für das Beihilferecht entwickelte Rechtsprechung zur Auslegung ärztlicher Gebührenordnungen ist auf das Dienstunfallfürsorgerecht zu übertragen. Danach ist ein Gebührenansatz bereits dann angemessen, wenn er einer zumindest vertretbaren Auslegung der ärztlichen Gebührenordnung entspricht und der Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat, sofern es weder ein zivilgerichtliches Urteil im konkreten Fall noch eine einschlägige und eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung zu den sich im konkreten Fall stellenden gebührenrechtlichen Fragen gibt.