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BVerwG: Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 – BVerwG 4 C 9.16

Leitsatz:

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Nebenanlagen können nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind. Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden. Von dieser Abgrenzung zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Nebenanlage untergeordnet ist.

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