Gesetzgebung

StMAS: Neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) – Gesundheitsministerin Huml und Sozialministerin Schreyer begrüßen Verabschiedung im Landtag

Das neue Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) ist gestern am späten Nachmittag im Landtag verabschiedet worden. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer zeigten sich beide erfreut. Das Gesetz ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen, ihre Angehörigen und für all diejenigen, die zu einer guten Versorgung dieser Menschen beitragen, ein großer Fortschritt.

Huml erläuterte:

„Kernelement ist die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen. Es handelt sich dabei um ein niedrigschwelliges psychosoziales Hilfeangebot, das es so bislang in keinem anderen Flächenland in Deutschland gibt. Die Krisendienste werden bei den Bezirken angesiedelt. Im Endausbau werden diese Dienste dann über eine zentrale Telefonnummer rund um die Uhr für Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige erreichbar sein. Mit dem neuen Gesetz werden auch die Rechtsstellung psychisch kranker Menschen, ihre Teilhabe an der Gesellschaft und ihre selbständige Lebensführung gestärkt.“

Sozialministerin Schreyer betonte:

„Das Gesetz hat eine ganz klare Botschaft: Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht ausgegrenzt und nicht stigmatisiert werden. Im Mittelpunkt stehen deshalb Hilfe und Schutz der betroffenen Menschen. Das jetzt verabschiedete Gesetz setzt auf frühe Hilfen und die Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Es schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, für die Betroffenen genauso wie für Angehörige und Mitarbeiter. Und niemand muss vor diesem Gesetz Angst haben!“

Beide Ministerinnen betonten nach der Verabschiedung noch einmal, dass die Hilfe für die Betroffenen im Vordergrund steht, die Sicherheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger aber nicht vergessen wurde.

„In seiner jetzigen Form ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sorgfältig austariert und bietet völlig neue Hilfsinstrumente“, so Schreyer.

Dazu wird zum Beispiel ein Netz an Präventionsstellen entstehen, die psychisch erkrankten Menschen, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe anbieten werden. Diese werden landesweit eingerichtet.

Das Amt für öffentlich-rechtliche Unterbringung, das Ansprechpartner für untergebrachte Personen ist, aber auch zum Beispiel Prüfungen in den Krankenhäusern und Kliniken Kontrollen durchführen kann, wird in Nördlingen angesiedelt.

Der Hilfenteil des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes tritt am 1. August 2018, der Unterbringungsteil am 1. Januar 2019 in Kraft.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 488 v. 12.07.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.