Gesetzgebung

GVBl. (15/2018): Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern verkündet

Das o.g. Gesetz v. 31.07.2018 wurde am 07.08.2018 verkündet (GVBl. S. 672). Es tritt am 01.09.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt Änderungen des Bayerische Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Ein neuer Art. 18a BayStrWG stellt klar, dass stationsbasiertes Carsharing auf öffentlichen Straßen Sondernutzung ist und enthält auch eine Satzungs- und Erlaubnisgrundlage für die Gemeinden, um Flächen auf öffentlichen Straßen für stationsbasiertes Carsharing zu bestimmen und im Wege eines Auswahlverfahrens einem Carsharinganbieter für einen Zeitraum von längstens acht Jahren zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)