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StK: Staatsregierung setzt auf rasche Hilfen für dürregeschädigte Landwirte

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Mehrkosten für Futtermittel sollen zur Hälfte ausgeglichen werden / Bayern hilft auch bei massiv von Ernteausfällen betroffenen Betrieben / Bund muss schnell für Klarheit beim Ersatz von Ernteausfällen sorgen

Die Staatsregierung will den von Trockenheit und Hitze besonders betroffenen Landwirten im Freistaat rasch finanziell unter die Arme greifen und hat eine Soforthilfe beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder:

„Die Auswirkungen des Klimawandels stellen unsere Landwirte vor große Herausforderungen. Die Staatsregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst: Wir lassen unsere Bauern in Notlagen nicht allein und helfen schnell und unbürokratisch.“

Wegen der Ernteausfälle auf vielen Bauernhöfen wird bereits das Futter für die Tiere knapp. Aus diesem Grund hat das Kabinett finanzielle Hilfen für den notwendigen Zukauf von Futtermitteln beschlossen.

„Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb ausgleichen“, so Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Eingereicht werden können Rechnungen, die ab dem 1. August 2018 datiert sind. Um Engpässe beim Tierfutter zu vermeiden, lässt Bayern darüber hinaus ab sofort den Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen ohne bürokratische Auflagen zu – auch, wenn die dafür notwendige Genehmigung des Bundes noch aussteht.

„Die Zeit drängt, wir brauchen jetzt schnelle und praxisgerechte Lösungen für unsere Bauern und ihre Tiere“, so Kaniber weiter.

Vor einigen Tagen hatte Bayern deshalb bereits landesweit Brachflächen zur Futternutzung freigegeben.

Die Ministerin kündigte zudem Hilfen für die entstandenen Ernteausfälle an, sobald der Bund endlich Klarheit geschaffen hat.

„Der Bund muss unverzüglich darlegen, auf welche Art und in welcher Höhe es Bundesmittel bei Ernteausfällen geben wird“, so die Landwirtschaftsministerin.

Außerdem wollen wir eine staatlich unterstützte Mehrgefahrenversicherung für die Landwirtschaft.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 185 v. 08.08.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)