Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begehen heute gemeinsam in der Münchner Residenz feierlich den Festakt zur Neuerrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und führen den Präsidenten, Dr. Hans-Joachim Heßler, in sein neues Amt ein. Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Festrede: „Die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist ein echter Mehrwert für die bayerische Justiz und die Menschen in Bayern. Wir setzen ein starkes Signal für die Eigenständigkeit, Eigenstaatlichkeit und Einzigartigkeit Bayerns. Die ohnehin schon hohe Qualität der Rechtsprechung bayerischer Gerichte wird durch dieses Leuchtturmprojekt weiter gestärkt. Durch die Vereinheitlichung von Entscheidungen sorgen wir für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Justizminister Bausback betont in seinem Grußwort:
„Mit dem neuen Bayerischen Obersten Landesgericht setzen wir das i-Tüpfelchen auf unsere erfolgreiche Rechtspolitik der letzten Jahre. Denn: Wir knüpfen nicht nur an die große Tradition des Bayerischen Obersten an. Mit der Neuerrichtung machen wir unsere bayerische Justiz noch stärker und um ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal reicher! Darauf bin ich sehr stolz und freue mich, diesen historischen Tag mit Ihnen heute feiern zu können.“
An den neuen Präsidenten gerichtet sagt Bausback:
„Sie treten in große Fußstapfen Ihrer ehrwürdigen Vorgänger. Aber ich bin überzeugt: Mit Ihrem enormen Sachverstand, Ihrer ausgeprägten Führungskompetenz, Ihrer großen Erfahrung und Ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfähigkeit sind Sie die ideale Besetzung für diese herausragende Position des ersten Präsidenten unseres neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts! Hierzu gratuliere ich Ihnen von ganzem Herzen und wünsche Ihnen für Ihre herausfordernde und besonders verantwortungsvolle neue Tätigkeit eine stets glückliche Hand!“
Das Gericht mit Sitz in München und gesetzlich garantierten Außensenaten in Bamberg und Nürnberg wird künftig wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären. Zeitgleich mit der Errichtung des Gerichts zum 15. September 2018 sind die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten (Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht) auf das neu errichtete Bayerische Oberste übergegangen. Die Aufgabenübertragung im Strafrecht – insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte – folgt sukzessive.
Pressemitteilung des StMJ Nr. 129 v. 17.09.2018