Gesetzgebung

StMI: Herrmann zum Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Polizeiaufgabengesetz: Mehr Sicherheit und Stärkung der Bürgerrechte – Neuerungen für mehr Sicherheit notwendig – Einschreiten bei drohender Gefahr klar geregelt – Hohe Hürden für längerfristigen Gewahrsam – PAG-Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen – Alle Fakten unter http://www.pag.bayern.de/abrufbar

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute angesichts irreführender Behauptungen zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) klargestellt:

„Unser PAG bietet mehr Sicherheit und stärkt die Bürgerechte.“

Dazu gehören laut Herrmann mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Auskunftsrechte für Bürger. Die Notwendigkeit der PAG-Neuerungen der letzten Jahre begründete der Innenminister insbesondere mit den geänderten aktuellen Anforderungen, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Kriminalität zu schützen. Beispielsweise sollen der Polizei nicht die Hände gebunden sein, wenn sich ein islamistischer Terrorist mit seinem Komplizen über das Internet verschlüsselt zum geplanten Anschlag austauscht.

„Das hat nichts mit Angstmache zu tun, das ist verantwortungsvolle Sicherheitspolitik“, machte Herrmann deutlich.

„Bayern ist gerade deshalb das mit Abstand sicherste Bundesland, weil wir neben einer personell und technisch gut ausgestatteten Polizei auch moderne Polizeibefugnisse haben.“

Wie Herrmann erklärte, ist das Einschreiten der Polizei bei einer drohenden Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder sexuelle Selbstbestimmung klar geregelt:

„Eine drohende Gefahr liegt dann vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass in absehbarer Zeit erhebliche Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf diese Rechtsgüter haben können.“

Insbesondere bedeute ‚drohende Gefahr‘ nicht, dass kein tatsachenbasierter Verdacht mehr vorliegen muss. Die neue Gefahrenkategorie wurde laut Herrmann auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2017 ins PAG aufgenommen. Die Bundesverfassungsrichter zeigten in der Entscheidung die Möglichkeit auf, eine gesetzliche Grundlage für polizeiliches Eingreifen im Vorfeld einer konkreten Gefahr zu schaffen. Gleichzeitig wurden aber die Anforderungen an ein Eingreifen erhöht. Diese Neuordnung der Gefahrbegriffe zeichnet das PAG nach. Nach Herrmanns Worten besonders entlarvend ist, dass die SPD im Sommer 2017 im Bayerischen Landtag nicht gegen die Einführung der ‚drohenden Gefahr‘  gestimmt hat, jetzt aber offenbar nichts mehr davon wissen will:

„Das ist von der SPD keine seriöse Sicherheitspolitik, sondern ein billiges Wahlkampfmanöver auf Kosten der Polizei!“

Bedenklich sei für Herrmann, dass sich unter den Mitgliedsorganisationen des sogenannten ’noPAG-Bündnisses‘, dem sich unter anderem auch SPD und Grüne angeschlossen haben, auch extremistische Organisationen befinden, die teilweise Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen pflegen oder selbst dem autonomen Spektrum angehören. Dazu gehören beispielsweise die ‚antifa nt‘, die ‚Linksjugend solid Bayern‘ und die ‚Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands‘.

Stimmungsmache zulasten der Wahrheit beklagte der Innenminister auch bei Diskussion um den längerfristigen Gewahrsam:

„Hier von Unendlichkeitsgewahrsam zu sprechen und den Eindruck zu erwecken, es könnte beliebig jeden Bürger treffen, ist völliger Schmarrn und entbehrt jeglicher Grundlage. Die neuen Gewahrsamsregelungen treffen genau die richtig kriminellen und gefährlichen Personen“, so Herrmann.

Wie er erläuterte, konnten vor Inkrafttreten der Neuerungen im August 2017 Personen mit richterlicher Anordnung maximal zwei Wochen in Gewahrsam genommen werden. Mit der Novellierung wurde die durch einen Richter angeordnete Gewahrsamsdauer bei einer konkreten Gefahr auf drei Monate mit einer richterlichen Verlängerungsoption um jeweils höchstens drei Monate angehoben. Bislang wurden laut Herrmann seit August 2017 gerade einmal elf Personen länger als 14 Tage in Polizeigewahrsam genommen, jeweils mit richterlichem Beschluss:

  • Sieben Betroffene hatten sich gemeinsam an einem Landfriedensbruch in einer Erstaufnahmeeinrichtung beteiligt. Es bestand die konkrete Gefahr, dass die Betroffenen ähnliche Situationen erneut herbeiführen und hierdurch Leib und Leben Anderer gefährden. In drei der Fälle endete der Gewahrsam nach 15 Tagen, in vier Fällen nach 16 Tagen.
  • Zwei Betroffene wurden fallunabhängig voneinander für jeweils vier Wochen in Gewahrsam genommen, weil sie im alkoholisierten Zustand fortgesetzt Gewalt- und Aggressionsdelikte gegen Mitbewohner und das Sicherheitspersonal in einer Wohneinrichtung begangen hatten und die konkrete Gefahr der Wiederholung bestand.
  • Ein weiterer Betroffener wurde für zwei Monate in Gewahrsam genommen, da die konkrete Gefahr bestand, dass er weiterhin Gewaltdelikte gegen Personen in seinem Umfeld begehen würde.
  • Der elfte Betroffene wurde für sechs Wochen in Gewahrsam genommen. Hintergrund war eine Vielzahl an Straftaten wie Körperverletzungsdelikte, mit der konkreten Gefahr der Wiederholung.

Nach Herrmanns Worten ist der Polizeigewahrsam ein wichtiges Instrument, um Gefahren in besonders gelagerten Fällen rechtssicher zu entschärfen. Bei elf Fällen und rund 13 Millionen Menschen in Bayern sei klar, dass der normale Bürger in keiner Weise hiervon berührt sei.

Ebenfalls wichtig für Herrmann ist: Ende Juni 2018 hat die Expertenkommission zur Begleitung des neuen PAG unter Vorsitz des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a. D., Dr. Karl Huber, ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission hat den Auftrag, die Umsetzung des neuen Polizeiaufgabengesetzes eng zu begleiten und unabhängig zu prüfen. Hierzu untersucht sie aktuell detailliert einzelne Befugnisnormen, die beispielsweise in der Öffentlichkeit als kritisch erachtet werden. Zur Anwendung der neuen PAG-Normen holt die Kommission Stellungnahmen ein und führt Anhörungen durch.

Der Minister appellierte abschließend, sich aus erster Hand über das PAG zu informieren. Dazu gibt es im Internet unter http://www.pag.bayern.de/umfangreiche Informationen. Unter anderem werden spezielle Social-Media-Accounts auf Facebook und Twitter als Plattform für sachliche Diskussionen angeboten.

Pressemitteilung des StMI Nr. 353 v. 25.09.2018