Gesetzgebung

StMJ: Bundesrat beschließt bayerisch-nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf über ein Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den bayerisch-nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf über ein Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung in den Bundestag einzubringen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach der Abstimmung:

„Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik. Der Bundesrat hat auf bayerische Initiative hin ein ganz klares Signal für die Wahrheitsfindung vor Gericht und damit für unseren Rechtsstaat und für unsere Gerichte gesetzt!“

Bayerns Justizminister weiter:

„Heute ebnen wir den Weg für eine eindeutige Regelung für unsere Richterinnen und Richter: Verfahrensbeteiligte, wie zum Beispiel Zeugen, sollen ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Richter sollen Zeugen bei ihrer Aussage ins offene Gesicht schauen können, um sie angemessen würdigen zu können.“

Bausback fordert den Bundestag auf, dem Gesetzentwurf des Bundesrates ebenfalls zuzustimmen:

„Es liegt doch glasklar auf der Hand. Es besteht ein breiter Konsens, dass eine Regelung zum Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht nottut! Es ist daher dringend an der Zeit, dass diese Regelung schleunigst ins Bundesgesetzblatt kommt!“

Hintergrund

Bayern hat die Diskussion zu diesem wichtigen Thema bereits vor zwei Jahren angestoßen und seither wesentlich und mit eigenen Gesetzesvorschlägen geprägt. Insbesondere hat Bayern auch dafür gesorgt, dass eine entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag steht sowie dass sich die Frühjahrsjustizministerkonferenz für eine solche Regelung ausgesprochen hat.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 154 v. 19.10.2018

Redaktioneller Hinweis

Vgl. auch Hillgruber, Bereichsspezifische Verbote der Gesichtsverhüllung als legitime Einschränkungen der Religionsfreiheit.