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StK: Neuberufung einer beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Gemäß Art. 17 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes wird für die Dauer einer Legislaturperiode eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik berufen. Auf Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales soll Herr Holger Kiesel zum neuen „Beauftragen der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung“ für die Dauer der Legislaturperiode berufen werden. Herr Kiesel folgt Frau Irmgard Badura nach, deren Amtszeit zum 31. Oktober 2018 regulär endete.

Frau Badura hat sich in ihrer Amtszeit insbesondere für die Umsetzung der Barrierefreiheit sowie die Inklusion an Schulen eingesetzt. Zugleich leistete sie – etwa mit ihren Regionalkonferenzen „Miteinander vor Ort“ – einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 253 v. 18.12.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktioneller Hinweis

Vgl. auch den aktuell im Verfahren befindlichen „Gesetzentwurf über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (Bayerisches Beauftragtengesetz – BayBeauftrG)„.