Gesetzgebung

StMFH: Das Mietenmodell des Bundesfinanzministers ist so nicht umsetzbar

„Das gestrige Gespräch der Länderfinanzminister mit dem Bundesfinanzminister war ernüchternd. Alle Länder sind sich zwar einig, dass der vorliegende Mietenmodell-Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz so nicht bleiben kann, weil es nicht vollziehbar ist. Es ist aber auch keine Bereitschaft der Mehrheit der Länder für eine wirklich einfache neue Grundsteuer zu erkennen, die jeder versteht und nachvollziehen kann“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Bayern wird weiterhin für eine Einfach-Grundsteuer werben. Die Richtungsentscheidung für die neue Grundsteuer muss aber Anfang Februar fallen. Sonst wird es schwierig mit der Umsetzung der Vorgaben des BVerfG, dass bis Ende dieses Jahres die Grundsteuerreform Gesetz sein muss, damit die Städte und Gemeinden auch im Jahr 2020 Grundsteuer nach dem bisherigen Recht erheben können. Offen ist, wie die unterschiedlichen Positionen zusammengeführt werden können.

„Denn man muss ja auch feststellen, dass es den Befürwortern eines Wertmodells über Jahre hinweg nicht gelungen ist, ein für alle Länder konsensfähiges Modell entwickeln. Diese Länder sollten zudem auch anerkennen, dass sich die Grundsteuer als Objektsteuer, anders als die Einkommensteuer, nicht an der steuerlichen Leistungsfähigkeit orientiert“, erklärte Füracker.

„Bei der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist für Bayern nur ein Ertragswertverfahren zustimmungsfähig. Da darf es keine Experimente geben. Dass die Landwirtschaft, wie heute gemeldet, mit einer höheren Grundsteuer rechnen müsse, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird es mit Bayern nicht geben“, bekräftigte Füracker abschließend.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 6 v. 15.01.2019