Gesetzgebung

StMAS: Bayern unterstützt Eltern mit Kita-Zuschuss – Familienministerin Schreyer: „Wir informieren Kommunen und Träger, damit der Start am 1. April reibungslos klappt“

Der Freistaat geht nach der Einführung des Familiengeldes einen weiteren großen Schritt zu einer noch kinder- und familienfreundlicheren Gesellschaft: „Wir entlasten künftig alle Eltern von Kindergarten-Kindern. Derzeit gibt es schon einen finanziellen Zuschuss für das letzte Kindergartenjahr – diesen weiten wir ab dem 1. April 2019 auf die gesamte Kindergartenzeit aus. Das bedeutet: Für die Eltern ermäßigt sich der Beitrag um 100 Euro im Monat – und zwar ab September des Jahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert, bis zur Einschulung“, erklärte Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer die neue Familienförderung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen werden parallel mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2019/2020 durch den Bayerischen Landtag geschaffen. Damit die Einführung zum 1. April 2019 reibungslos funktioniert, werden Kommunen und Träger der Kindertageseinrichtungen über die beabsichtigte Gesetzesänderung und die Umsetzung informiert:

„Prinzipiell wissen die Träger, wie das Verfahren läuft – es ist identisch mit dem bisherigen Verfahren im letzten Kindergartenjahr. Trotzdem wollen wir natürlich erreichen, dass weder die Eltern noch die Kommunen noch offene Fragen haben, wenn die neue Förderung im April startet“, so Schreyer weiter.

Aufgabe der Kommunen und Träger ist es, ihre Gebühren bzw. Elternbeiträge in Höhe des Zuschussbetrages von 100 Euro zu reduzieren. Für die Eltern ist es wichtig zu wissen, dass sie selbst keinen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen müssen. Die Entlastung erfolgt für sie automatisch.

Hier nochmal ein konkretes Beispiel, wie Mütter und Väter von Kindergarten-Kindern künftig entlastet werden: Kostet der Kindergarten 80 Euro im Monat, müssen die Eltern überhaupt keinen Beitrag mehr zahlen. Kostet er 150 Euro im Monat, sinkt der Beitrag auf 50 Euro – eine deutlich spürbare Entlastung.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 16 v. 17.01.2019

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