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StMFH: Finanzminister weist ORH-Kritik zurück – Freistaat stellt sich mit solider Finanzpolitik den Fragen der Zukunft

„Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2019 die Ordnungsmäßigkeit der Bayerischen Finanzen erneut bestätigt und kommt zu einem positiven Gesamtergebnis“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Unser Politikansatz ist und bleibt ein Dreiklang: solider Haushalt, zukunftsgerichtete Investitionen und gut angelegte Sozialpolitik. Hier ist der Bericht des ORH in Teilen leider sehr einseitig.“

Bayern schiebt die drängenden Fragen unserer Zeit nicht auf die lange Bank.

„Wir stellen uns den demographischen Herausforderungen und lassen niemanden im Regen stehen. Lieber eine kluge und maßvolle Unterstützung jetzt, als in einigen Jahren vor den Scherben einer verfehlten Politik zu stehen“, so Füracker.

Mit der Familienmilliarde unterstützt der Freistaat die Bürgerinnen und Bürger vom Kindergarten bis ins hohe Alter hinein und setzt ein aktives Zeichen für Generationengerechtigkeit: junge Familien können vom Familiengeld und günstigeren Kindergartenbeiträgen profitieren. Auch wer der Pflege bedarf, wird nicht allein gelassen, sondern bekommt in Form des Bayerischen Pflegegeldes eine sichtbare Unterstützung für sich oder seine pflegenden Angehörigen.

„Wir lassen nicht zu, dass man Leuten, die wirklich Unterstützung benötigen, auch noch diese Anerkennung nimmt. Ich kann nicht verstehen, dass der ORH verlangt, dieses Geld nur in Beton und Straßen zu investieren“, so Füracker.

Parallel dazu werden die Investitionen – trotz der hohen Basis – auch in den kommenden Jahren weiter steigen. Füracker dazu:

„Wir planen Rekordinvestitionen: in 2019 und 2020 nochmals eine Steigerung um jeweils 1 Mrd. Euro, auf dann insgesamt rd. 17 Mrd. Euro und damit eine Investitionsquote von 13,7 %. So gestalten wir die Zukunft. Investitionen von heute sind die Steuereinnahmen von morgen.“

Die konstant hohen Investitionen werden auch vom Rechnungshof wieder positiv bewertet.

Richtig ist: Der Rechnungshof hat erneut bescheinigt, dass der Freistaat im Haushaltsvollzug 2017 bei den wichtigsten Eckdaten wieder Bestwerte aufweist – die Investitionsquote lag bei 10,4 %, die Zinsausgabenquote bei lediglich 1,3 %.

Füracker: „Wir haushalten solide, scheuen uns aber nicht, die wichtigen Herausforderungen auch anzugehen: Wir haben bewusste Zukunftsentscheidungen für zielgerichtete und nachhaltige Investitionen und gut angelegte Sozialleistungen getroffen. Dass bei einem stark wachsenden Bayern auch der Haushalt entsprechend wächst, ist eine logische Folge.“

Bei der Herausforderung des Wohnungsbaus geht Bayern voran – die Wohnraumförderung ist weiterhin auf Rekordniveau, in den Jahren 2019 und 2020 stellen wir hier insgesamt fast 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Freistaat macht dies auch trotz erheblicher von außen kommender Belastungen möglich, wie zum Beispiel nach wie vor hoher Kosten für Asyl von rd. 3,6 Mrd. € im Doppelhaushalt 2019/2020.

Bei der Schuldentilgung ist Bayern der Vorreiter in Deutschland.

„In den Jahren 2012 bis 2018 haben wir insgesamt rd. 5,6 Mrd. Euro an Schulden getilgt und werden nach dem Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2019/20 zur Fortsetzung des Schuldenabbaus weitere 1,0 Mrd. Euro zurückzahlen“, betonte Füracker.

„Wir leisten so seit Jahren hervorragende Finanzpolitik. Wären wir in der Vergangenheit den finanzpolitischen Vorschlägen der Opposition gefolgt, hätten wir weder Rücklagen noch sonstige Spielräume. Die Opposition muss sich endlich mal entscheiden: Will sie an den Familien sparen oder in die Zukunft investieren? Unserer soliden Finanzpolitik haben wir es zu verdanken, dass wir mit unserer Bayernkoalition nicht nur verwalten, sondern aktiv gestalten können. Bereits in 2019 gehen wir unsere zentralen Vorhaben zügig an und stellen so die Zukunftsfähigkeit und den nachhaltigen Erfolg Bayerns sicher.“

Der ORH hat in seinem Bericht auch einige Anregungen gegeben, die Einnahmesituation des Staates noch weiter zu verbessern. Zum Teil werden die benannten Themen bereits heute angegangen: zum Beispiel bei der Prüfung der Lohnsteuer und der besseren steuerlichen Erfassung und Kontrolle von Vermietern von Ferienwohnungen über das Internet hat die Steuerverwaltung selbst bereits Maßnahmen ergriffen.

Pressemitteilung des StMFH Nr. 76 v. 09.04.2019