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BayORH: Präsident Hillenbrand stellt Jahresbericht 2019 vor – Nachhaltig wirtschaften – Ausgaben begrenzen, Schulden abbauen

„Der ORH erinnert an die unverändert aktuellen Ziele einer nachhaltigen Finanzpolitik, wie sie die Staatsregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie formuliert hat“, sagte Christoph Hillenbrand, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), zum Haushaltsentwurf 2019/2020 anlässlich der Vorstellung des ORH-Jahresberichts 2019. In der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 war noch ein Schuldenabbau von jeweils 1 Milliarde Euro für 2019 und 2020 eingeplant. Der neue Haushaltsentwurf sieht für 2019 dagegen nur eine Schuldentilgung von 250 Millionen Euro und für 2020 eine von 750 Millionen Euro vor. Auch die Begrenzung der Ausgabensteigerung bleibt hinter dem zurück, was für die Haushalte seit 2015 unverändert Maßstab ist.

Die Staatsregierung hat seit 2012 mit einer um 5,6 Milliarden Euro verringerten Verschuldung schon einiges erreicht. Allerdings ist der nun geplante Schuldenabbau deutlich geringer als noch in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2021 vorgesehen. Damit wird der finanzielle Spielraum, den die Staatsregierung aufgrund der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gewinnt, nicht für den Schuldenabbau genutzt ‑ so wie es die Staatsregierung wiederholt erklärt und beabsichtigt hatte.

Hillenbrand: „Damit erfordert das gesetzlich verankerte Ziel ‚Schuldenabbau 2030‘ jede Ambition.“ 

Die Staatsregierung plant beim Haushaltsentwurf für 2019/2020 mit Ausgaben, die ‑ ohne Länderfinanzausgleich ‑ 2019 um 6,1 % und 2020 dann um weitere 3,0 % steigen. Der ORH sieht den positiven Ansatz, höhere Ausgaben für Investitionen vorzusehen. Der weitaus größte Teil der Mehrausgaben dient aber neuen konsumtiven und zudem dauerhaft verpflichtenden Ausgaben. Insgesamt empfiehlt der ORH weiter eine strikte Ausgabendisziplin, wie sie die Staatsregierung in der nach wie vor aktuellen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen hat. Er erinnert an die 2014 erklärte Absicht, die Ausgabensteigerung auf 3 % pro Jahr zu begrenzen.

Obwohl in den letzten Jahren die Steuereinnahmen so hoch waren wie noch nie zuvor, gelingt der Haushaltsausgleich erneut nur durch eine Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage. 3,7 Milliarden Euro sollen entnommen werden, sodass sie 2020 planmäßig noch 2,2 Milliarden Euro betragen soll. 2017 belief sich die Rücklage noch auf 8,3 Milliarden Euro, wie der ORH in seinem Jahresbericht 2019 ausführt.

Der Jahresbericht bestätigt der Staatsregierung eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2017. Dieses Testat ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass der Landtag die Staatsregierung für dieses Rechnungsjahr entlasten kann (vgl. Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Wie gewohnt setzt sich der Jahresbericht dazu zunächst mit den Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug auseinander (TNrn. 1 bis 10). Darüber hinaus berichtet der ORH über ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage. Dabei stellt er zu wichtigen haushaltsrelevanten Themen längerfristige Entwicklungen dar und gibt einen Ausblick (TNrn. 11 bis 17).

Ferner legt der ORH mit dem Jahresbericht 22 Prüfungsergebnisse vor. Mit diesen wird sich der Landtag im Einzelnen beschäftigen und dazu ggf. beschließen, welche Maßnahmen die Staatsregierung einleiten soll. Kurzfassungen zu den einzelnen Prüfungsergebnissen finden Sie in der Anlage.

Vier Schwerpunkten lassen sich die Prüfungsergebnisse thematisch zuordnen:

Immobilien/Hochbau:

Verkehr:

Förderungen:

Einnahmen:

 Unterschiedliche Themenkreise berühren folgende Prüfungsergebnisse:

Der 231 Seiten umfassende Jahresbericht 2019 ist ab Dienstag, 09.04.2019, 09:30 Uhr, im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar; dort stehen auch die Jahresberichte der vergangenen Jahre und deren Umsetzung sowie weitere Informationen bereit.

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob die einschlägigen Vorschriften beachtet worden sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.

Pressemitteilung des BayORH v. 09.04.2019