Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Übergabe des Abschlussberichts der PAG-Kommission angekündigt, die Empfehlungen der Experten eingehend auszuwerten und zu analysieren. Herrmann sagte: „Das bestehende Polizeiaufgabengesetz ist im Grundsatz in Ordnung, das ist eine sehr gute Nachricht. Der Kommissionsbericht wird zur Klärung wesentlicher Fragen beitragen und die weiteren Gesetzgebungsarbeiten maßgeblich beeinflussen. Ich verspreche mir davon auch eine Versachlichung der Diskussion über das Polizeiaufgabengesetz.“ Der Innenminister hat sein Ressort beauftragt, den bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Novellierung des PAG so rasch wie möglich zu erarbeiten und bis November vorzulegen.
Herrmann dankte den Mitgliedern der Kommission, die völlig unabhängig gearbeitet habe und sich in insgesamt 24 Sitzungen mit dem Polizeiaufgabengesetz intensiv befasst hat:
„Nunmehr liegt der endgültige Abschlussbericht mit knapp 130 Seiten vor. Damit hat die Kommission ein umfangreiches Werk vorgelegt, das einzelne Aspekte des Gesetzes unabhängig, ausgewogen, aber durchaus kritisch beleuchtet.“
Genau das sei das Ziel gewesen, als die Bayerische Staatsregierung im Juni 2018 auf seinen Vorschlang hin die Einrichtung einer Expertenkommission und im Koalitionsvertrag die Evaluierung des PAG beschlossen habe.
„Wir wollten dadurch ein Zeichen setzen: ein Zeichen dafür, dass wir die Kritik ernstnehmen und die Erwartung der Öffentlichkeit verstanden haben, die neuen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Und ein Zeichen dafür, dass wir an einer praxisnahen und sachdienlichen Verbesserung unserer Gesetze hohes Interesse haben.“
Drei Punkte haben dabei für Herrmann ein hohes Gewicht. Zum einen der Begriff der „drohenden Gefahr“:
„Die Kommission sieht einzelne Punkte durchaus kritisch und empfiehlt, den Anwendungsbereich der drohenden Gefahr moderat einzuschränken. Das werden wir genau prüfen und gegebenenfalls nachjustieren, zumal ein entsprechender Auftrag auch im Koalitionsvertrag vom November 2018 enthalten ist.“
Herrmanns zweiter Punkt: Die Kritik am Gewahrsam, die in der Öffentlichkeit teilweise massiv gewesen sei. Irrtümlich sei das häufig auch mit dem Thema „drohende Gefahr “ verbunden worden, obwohl ganz klar Gewahrsam immer eine konkrete Gefahr voraussetzt.
„Die Kommission hat an dem präventiven Gewahrsam als solchem keine grundsätzliche Kritik geäußert. Die in der Öffentlichkeit bisweilen erhobene Behauptung, dass jedermann schon wegen Kleinigkeiten unbefristet in Gewahrsam genommen werden könnte, war und ist unberechtigt. Die Vorschläge der Kommission, den Gewahrsam zu befristen und in Fällen des längerfristigen Gewahrsams dem Betroffenen verpflichtend einen Rechtsbeistand an die Seite zu stellen, scheinen mir sinnvoll.“
Als dritten Aspekt nennt der Innenminister das Thema Rechtsschutz: Hier habe die Kommission Vorschläge gemacht, die mehr Klarheit schaffen und Rechtsschutz stärken.
„Diese Vorschläge werden wir aufgreifen und zum Beispiel die bestehenden Richtervorbehalte klarer fassen und auch die Forderung nach zusätzlichen Richtervorbehalten prüfen.“
Pressemitteilung des StMI Nr. 285b v. 30.08.2019
- Redaktioneller Hinweis: Den Abschlussbericht finden Sie hier.