Gesetzgebung

GVBl (6/2020): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2020) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 19.03.2020 wurde am 23.03.2020 verkündet (GVBl. S. 150). Es ist teils mit Wirkung zum 01.01.2020, teils mit Wirkung zum 13.03.2020 in Kraft getreten.

Stichworte: Integration der Entflechtungsmittel in den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund, Anhebung des Kommunalanteils, Bereitstellung von Mitteln für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr, Anhebung der Straßenausbaupauschalen, Förderung von Wasserversorgungsanlagen, Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX.

Weitere Informationen

Vorgangsmappe des Landtags: hier.

(koh)

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