Gesetzgebung

StK: Zweiter Nachtragshaushalt 2020 – Sonderfonds Corona-Pandemie wächst um 10 Mrd. Euro auf insg. 20 Mrd. Euro an / Freistaat Bayern bleibt in der Corona-Krise handlungsfähig

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Regierungsentwurf für einen 2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, der zeitnah dem Bayerischen Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Um weiterhin notwendige Maßnahmen in der aktuellen Corona-Pandemie rechtzeitig in die Wege leiten und finanzieren zu können, ergibt sich ein Mehrbedarf von weiteren 10 Mrd. Euro für den Bayerischen Staatshaushalt. Zum einen rechnet die Staatsregierung allein für 2020 mit massiven Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe. Zum anderen sind nach Bewertung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums mindestens fünf Mrd. Euro erforderlich, um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern mit Soforthilfen akut in ihrer Liquidität zu stützen.

Der Regierungsentwurf der Staatsregierung bildet diese Entwicklungen ab: die Kreditaufnahme wird um weitere 10 Mrd. Euro erhöht, die vollständig den Sonderfonds Corona-Pandemie auf dann 20 Mrd. Euro verstärken werden. Insbesondere die derzeit erforderlichen Ausgaben für die Anschaffung notwendiger Ausstattung und die Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft können so finanziert werden. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit Bayerns sichergestellt. Der Freistaat wird weiterhin alles tun, um die bayerische Wirtschaft und das Gesundheitssystem bestmöglich zu unterstützen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 71 v. 24.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)