Gesetzgebung

StK: Freistaat Bayern lässt die Unternehmen in der Krise nicht allein – Gründung von neuem BayernFonds als Instrument zur vorübergehenden Beteiligung an Unternehmen / Verzehnfachung des Bürgschaftsrahmens für Unternehmenskredite

Alle Sektoren der Wirtschaft sind von der aktuellen Corona-Krise betroffen. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind bedroht. In dieser Krise steht der Freistaat Bayern an der Seite der Unternehmen und schafft neue Instrumente für die Krisenbewältigung: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ein Sondervermögen in Höhe von 20 Mrd. Euro zu errichten – den BayernFonds.

Über dieses Instrument wird sich der Freistaat an Unternehmen vorübergehend beteiligen können, um Know-how und Arbeitsplätze in Bayern zu halten. Dieses wirkungsvolle Instrument ist insbesondere für Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht erfasst werden, eine Möglichkeit zur sicheren Kapitalbeschaffung. Eine neu zu gründende Finanzagentur wird das Vermögen des BayernFonds verwalten. Die Unternehmensbeteiligungen werden je nach Situation von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft oder der LfA-Förderbank gemanagt. Auch der Freistaat selbst kann sich an Unternehmen beteiligen, wenn dies geboten ist, zum Beispiel bei einem strategischen Interesse. Die nächsten Schritte sind ein entsprechendes Gesetz und die Zustimmung der Europäischen Kommission.

Außerdem wird der Freistaat die Unternehmen bei der Versorgung mit Liquidität durch schnelle Kredite unterstützen. Wenn funktionierende Unternehmen wegen der Krise keine Kredite bekommen, steht der Staat als Sicherheitsgeber bereit. Dafür wird der Bürgschaftsrahmen des Freistaats von aktuell rund 4 Mrd. Euro auf 40 Mrd. Euro verzehnfacht. Damit kann auch der jetzt schon aktive Schutzschirm der LfA -Förderbank Bayern bei Bedarf weiter erhöht werden.

Mit diesen Maßnahmen hilft Bayern den Unternehmen in schwierigen Zeiten, ihre Existenz zu sichern.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 71 v. 24.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)