Gesetzgebung

GVBl. (12/2020): Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) verkündet

Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 25.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 222). Die Notbekanntmachung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 1 LStVG erfolgte bereits am 21.04.2020 im BayMBl. (BayMBl. Nr. 210). Die Änderung betrifft die bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Zum Wortlaut der geänderten konsolidierten Vorschriften vgl. hier. (koh)

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