Gesetzgebung

GVBl. (12/2020): Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag verkündet

Die o.g. Änderung v. 20.04.2020 wurde am 25.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 223). Hiernach wird ein neuer § 193a „Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19“ eingefügt. Die Änderungen sollen längstens bis zum 31.07.2020 Anwendung finden. Sie legen u.a. fest, dass Sitzungen auch dann öffentlich im Sinne des § 96 Abs. 1 Satz 1 sind, wenn der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird. Darüber hinaus kann der Ältestenrat bestimmen, dass abweichend von § 53 i.V.m. § 50 Gesetzesvorlagen nur in zwei Lesungen behandelt werden und von den Fristen der §§ 51 Abs. 1, 52 Abs. 1 abgewichen werden kann. Zuletzt und erstmals in Ansehung der Corona-Pandemie war die Geschäftsordnung zur vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts durch Änderung v. 19.03.2020 geändert worden (GVBl. S. 177). (koh)