Rechtsprechung Bayern

Bauplanungsrechtliche Vorschriften im Naturschutzrecht

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Art. 4 BayNatSchG; § 14 BauGB; Art. 26, 27 GO (Zur Anwendbarkeit der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Veränderungssperre im Naturschutzrecht für die Sicherung eines selbstständigen Grünordnungsplans; zur ortsüblichen Bekanntmachung einer diesbezüglichen gemeindlichen Veränderungssperre und eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses durch Anschlag)

Amtliche Leitsätze:

  1. Die dynamische Verweisung in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 Bay- NatSchG auf die Vorschriften für Bauleitpläne bei selbstständigen Grünordnungsplänen erfasst auch die bauplanungsrechtliche Ermächtigung des § 14 BauGB zum Erlass einer Veränderungssperre (im Anschluss an BayVGH, U.v. 04.03.1997 – 9 N 96.1178).
  2. Durch Anschlag des gesamten bekanntzumachenden Texts wird keine Bekanntmachung durch Niederlegung gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Alt. 1 GO bewirkt. Vielmehr verlangt diese Vorschrift, dass der bekanntzumachende Text in der Verwaltung niedergelegt ist und eben diese Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gemacht wird (im Anschluss an BayVGH, U.v. 18.07.2000 – 22 N 99.3166 – BayVBl. 2000, 695/696).

BayVGH, Urteil vom 13.10.2021, 14 N 20.749 (rechtskräftig)

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