Rechtsprechung Bayern

BayVGH: Anforderungsprofil für das Amt des Feuerwehrkommandanten

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Als Rechtsgrundlage für den nachträglichen Ausschluss vom Amt des Feuerwehrkommandanten kommt bei dienstlichem Fehlverhalten nur ein Widerruf der gemeindlichen Bestätigung nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG in Betracht. Nur Personen, die in ihr Amt „berufen“ – und nicht gewählt – worden sind, können daraus nach Art. 19 Abs. 2 GO „abberufen“ werden. Zum Anforderungsprofil für das Amt des Feuerwehrkommandanten gehört in Anbetracht seiner Führungsfunktion ein selbstbewusstes Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit auch gegenüber den Gemeindeorganen.

E.v. 23.08.2021, 4 CS 21.1227.

Entnommen aus dem Bayrischen Verwaltungsblatt 2/2022.