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Steuerschätzung Oktober 2023

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Die 165. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ fand vom 24. bis 26.10.2023 statt. Die aktuellen Schätzergebnisse prognostizieren gegenüber der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres geringere Zuwächse bei den gesamtstaatlichen Steuereinnahmen.

Den Ergebnissen zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der seit Mai in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen mit einem Volumen von 916,1 Mrd. € in diesem Jahr schlechter als noch in der Mai-Schätzung erwartet. Dies dürfte maßgeblich auf die schwächere Entwicklung der Wirtschaftsleistung zurückzuführen sein. Im nächsten Jahr, für das eine konjunkturelle Erholung erwartet wird, wurde der Schätzansatz gegenüber Mai nur wenig nach oben angepasst. Für die Jahre ab 2025 werden insgesamt begrenzte Mehreinnahmen erwartet.

Die Differenz zum Ergebnis der Mai-Steuerschätzung insgesamt resultiert vollständig aus Schätzabweichungen und damit aus der auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung unterstellten Entwicklung der Bemessungsgrundlagen sowie der Aufkommensentwicklung im laufenden Jahr. Die neu einbezogenen Rechtsänderungen verändern nur die Aufteilung der Steuereinnahmen auf die Gebietskörperschaften. Aufgrund der neu einbezogenen Steuerrechtsänderungen – dem KiTa-Qualitätsgesetz vom 20.12.2022 (BGBl I S. 2791) und dem Pauschalentlastungsgesetz vom 13.11.2023 (BGBl I Nr. 310) – kommt es zu Umverteilungen vom Bund zugunsten der Länder.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Wachstumschancengesetz ist noch nicht in der Schätzung enthalten.

Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2023 um 2,8 % auf 139,25 Mrd. € (Mai-Steuerschätzung: 2,8 %), im Jahr 2024 um 4,8 % auf 145,90 Mrd. € (Mai-Steuerschätzung: 3,8 %) und im Jahr 2025 um 6,0 % auf 154,60 Mrd. € (Mai-Steuerschätzung: 5,9 %). In den Folgejahren sinkt das Steuerwachstum von 4,4 % auf 3,3 %. Im Vergleich zur Schätzung vom Mai 2023 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau, in den beiden darauffolgenden Jahren liegen sie jeweils 1,5 Mrd. € bzw. 1,7 Mrd. € höher als bislang prognostiziert. Am Ende des Schätzzeitraums (2028) gehen die Steuerschätzer von einem gemeindlichen Steueraufkommen von 172,34 Mrd. € aus, was gegenüber dem Ist-Aufkommen im Jahr 2022 (135,4 Mrd. €) einen Zuwachs von rund 27 % bedeuten würde.

1. Rahmenbedingungen für die Schätzung

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2023 der Bundesregierung zugrunde. Gegenüber den Annahmen in der Frühjahrsprojektion 2023, die Basis der letzten Steuerschätzung im Mai war, haben sich die realwirtschaftlichen Aussichten verschlechtert. Dabei unterstellt das Bundesfinanzministerium insbesondere, dass sich die Weltwirtschaft schwächer entwickelt als im Frühjahr erwartet. Das ist in Deutschland über den Außenhandel zu spüren. Dazu halten auch die Belastungen durch die Energiepreiskrise noch an. Konjunkturindikatoren wie Produktion und Umsätze deuten auf eine derzeit noch schwache Entwicklung der Wirtschaftsleistung hin, sodass von einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Jahr um 0,4 % ausgegangen wird.

Zur Jahreswende dürfte die wirtschaftliche Entwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung dann wieder besser ausfallen und im weiteren Verlauf an Dynamik gewinnen. Dies gilt vor allem für den privaten Konsum: Rückläufige Inflationsraten dürften in Kombination mit deutlich anziehenden Löhnen und einer grundsätzlich robusten Arbeitsmarktlage wieder für Kaufkraftgewinne und zunehmende Ausgaben sorgen. Für das Jahr 2024 wird vor diesem Hintergrund ein Zuwachs des realen BIP von 1,3 % erwartet. Die Erholung dürfte sich im Jahr 2025 mit +1,5 % fortsetzen. Für die Jahre ab 2026 und 2027 wird dann von ähnlichen Zuwachsraten ausgegangen wie im Frühjahr (das Jahr 2028 ist erstmals Teil des Schätzzeitraums).

Die Verzögerung der allgemein erwarteten wirtschaftlichen Erholung schlägt sich aber nicht in einer entsprechenden Abwärtsrevision der für die Steuern relevanten nominalen Eckwerte gegenüber dem Frühjahr nieder. Das liegt zum einen an der seitdem erfolgten Aufwärtsrevision des BIP-Niveaus durch das Statistische Bundesamt (höhere Basis). Zum anderen hat sich zwar die Verbraucherpreisinflation ungefähr so entwickelt wie im Frühjahr projiziert. Der BIP-Deflator, der die Preisentwicklung der von der Wirtschaft erbrachten Produktionsleistung misst, ist jedoch – auch aufgrund deutlich rückläufiger Importpreise – stärker gestiegen als bisher unterstellt. Im Ergebnis ergeben sich leicht höhere Zuwachsraten beim nominalen BIP als im Mai.

Für die einzelnen Steuern ergeben sich Veränderungen mit Blick auf die Bemessungsgrundlagen zum Frühjahr wie folgt: Aus der Anpassung von privaten Konsumausgaben, Wohnungsbauinvestitionen und steuerbelasteten staatlichen Ausgaben, relevant für die Steuern vom Umsatz, ist in der Summe keine merkliche Veränderung für dieses und kommendes Jahr gegeben. Bei der Lohnsteuer wird der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter in diesem Jahr offenbar durch die breite Nutzung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie kompensiert. Aus den erwarteten starken Schwankungen bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen in diesem und im kommenden Jahr, die u.a. auf die technische Verbuchung der Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom zurückzuführen sind, kann nicht unmittelbar auf die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern im Schätzzeitraum geschlossen werden. Die Kassenentwicklung bei der Körperschaftsteuer und vor allem der veranlagten Einkommensteuer ist aber im bisherigen Jahresverlauf – im Einklang mit der gedämpften wirtschaftlichen Entwicklung – schwächer ausgefallen als im Mai prognostiziert.

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Den vollständigen Beitrag entnehmen Sie der Gemeindekasse Bayern Heft 2/2024, Rn. 11.