Um diese Thematik ging es in einer Schriftlichen Anfrage im Bayerischen Landtag. Der unten vermerkten Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 12.06.2025 ist auszugsweise zu entnehmen:
1.1 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Bargeld, insbesondere durch den Erhalt von Geldautomaten in ländlichen Gebieten, sicherzustellen?
„Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilt hierzu Folgendes mit: Die Einrichtung und der Betrieb von Bargeldinfrastruktur, d.h. vor allem Geldautomaten und Bankstellen, ist eine privatwirtschaftliche Aufgabe und wird von Banken und Sparkassen entsprechend in privatwirtschaftlicher Eigenregie übernommen. Die bayerische Kreditwirtschaft kommt dieser Aufgabe auch nach. So unterhielten am 31.12.2024 allein die bayerischen Sparkassen 1 677 personenbesetzte Zweigstellen und 3 215 Geldautomaten und die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken 1 674 Geschäftsstellen und 2 808 Geldautomaten. Die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen für diesen Bereich wird deshalb seitens der Staatsregierung nicht gesehen.“
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2.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Akzeptanzpflicht von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel in Bayern durchgesetzt wird, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen?
„Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt hierzu Folgendes mit: Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz – BBankG). Die Staatsregierung beabsichtigt keine Änderung dieser Vorschrift.“
2.2 Welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um die Bürgerinnen und Bürger über die Bedeutung von Bargeld als Symbol finanzieller Freiheit aufzuklären?
2.3 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um zu verhindern, dass Bargeld durch digitale Zahlungsmethoden in Bayern langfristig verdrängt wird?
3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die potenziellen Auswirkungen eines digitalen Euros auf die Nutzung von Bargeld und die finanzielle Freiheit der Bürgerinnen und Bürger?
3.2 Welche Vorkehrungen trifft die Staatsregierung, um sicherzustellen, dass ein digitaler Euro die Anonymität und Freiheit, die Bargeld bietet, nicht untergräbt?
„Die Fragen 2.2 bis 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam und unter Beteiligung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantwortet.
Bargeld ist schnell, direkt und unabhängig von technischer Infrastruktur nutzbar. Es ist daher u.a. krisensicher, schützt die Privatsphäre und erleichtert die individuelle Kontrolle über die eigenen Ausgaben. Zudem bietet Bargeld auch Menschen, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln haben, die Möglichkeit, zu bezahlen und zu sparen. Kein anderes Zahlungsmittel vereint so viele Vorteile auf sich. Regelmäßige Umfragen u.a. der Deutschen Bundesbank bestätigen folgerichtig, dass die Menschen in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern sich dieser Vorteile bewusst sind, ein hohes Interesse am Erhalt des Bargelds haben und dieses weiterhin häufig nutzen. Die neue Bundesregierung wie auch die Bayerische Staatsregierung bekennen sich in ihren jeweils aktuell gültigen Koalitionsverträgen daher beide ausdrücklich zum Erhalt des Bargelds.
Dennoch geht die Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel in Deutschland kontinuierlich zurück. Während Verbraucherinnen und Verbraucher laut Zahlungsverkehrsstudie der Bundesbank im Jahr 2017 noch etwa drei Viertel ihrer alltäglichen Zahlungen mit Bargeld tätigten, betrug dieser Wert im Jahr 2023 nur noch knapp 50 Prozent. Bei der Frage nach der bevorzugten Zahlungsmethode geben im Jahr 2023 bereits 44 Prozent der Befragten an, die unbaren Zahlungsmöglichkeiten zu bevorzugen (ggü. 28 Prozent für Bargeld). Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger beim Bezahlen von zentraler Bedeutung.
Die Staatsregierung begrüßt die Einführung eines digitalen Euros grundsätzlich als Ergänzung zum bestehenden Zahlungssystem. Er kann zur digitalen Souveränität Europas beitragen, Innovationen fördern und die Effizienz im Zahlungsverkehr steigern. Idealerweise sollte der digitale Euro ein hohes Maß an Privatsphäre gewährleisten und somit einige der Vorteile von Bargeld in den digitalen Raum übertragen. Entscheidend ist dabei jedoch, dass der digitale Euro nicht das Bargeld ersetzt, sondern dieses ergänzt und die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Bargeld soll auch künftig als gesetzliches Zahlungsmittel vollumfänglich erhalten bleiben. So sprach sich der Bundesrat auf Antrag Bayerns im Bundesratsverfahren zur EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr (BR-Drs. 584/20) für ein ausdrückliches Bekenntnis zum Erhalt des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel aus, um die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Verwendung von baren und unbaren Zahlungsmitteln als wesentliches Element der sozialen Marktwirtschaft in ihrem freiheitlichen Gepräge zu erhalten.
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Die Einführung des digitalen Euros ist insbesondere dann sinnvoll, wenn er für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft einen echten Mehrwert bietet. Zugleich dürfen Finanzmarktstabilität sowie die Rolle der dreisäuligen Bankenlandschaft Bayerns nicht gefährdet werden. Im Bundesratsverfahren über den Vorschlag für eine Europäische Verordnung zur Einführung des digitalen Euros (BR-Drs. 322/ 23) hat Bayern zentrale Anliegen eingebracht, die mehrheitlich übernommen wurden. Darunter Forderungen zur Begrenzung der Wertaufbewahrungsmöglichkeiten (um Einlagenabflüsse und Refinanzierungsprobleme zu vermeiden), zur komplementären Nutzbarkeit zum Bargeld, einer hohen Sicherheit sowie nach einer Ausgestaltung, die einen spürbaren Mehrwert für Nutzer bietet und eine breite Akzeptanz begründet.“
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4.1 Welche regulatorischen Maßnahmen plant die Staatsregierung, um den Einsatz von Kryptowährungen in Bayern zu steuern, ohne die Innovationskraft dieses Sektors einzuschränken?
„Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilt hierzu Folgendes mit: Die Regulierung von Kryptowährungen erfolgt auf EU- und Bundesebene. Die Staatsregierung begrüßt den mit der Europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) geschaffenen europäischen Rechtsrahmen, der einheitliche Anforderungen für Kryptowerte und Kryptodienstleister vorsieht, und dessen Ziel, Verbraucherschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität zu gewährleisten, ohne den innovativen Charakter von Kryptowerten unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Bayern setzte sich im Bundesratsverfahren zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG, BR-Drs. 670/23), welches das deutsche Recht im Sinne der MiCA-Verordnung anpasste, für Rechtssicherheit, klare Definitionen sowie eine Vermeidung überschießender Regulierung im Sinne des ,Goldplating‘ (etwa im Zusammenhang mit dem Kryptoverwahrgeschäft) ein.“
4.2 Wie unterstützt die Staatsregierung die Entwicklung von Blockchain-Technologien in Bayern, um die wirtschaftlichen Chancen von Kryptowährungen zu nutzen?
„Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilt hierzu Folgendes mit: Die Staatsregierung erkennt die technologischen Potenziale von Blockchain als Basis für innovative Anwendungen, beispielsweise in Branchen wie der Automobilindustrie, dem Logistiksektor, der Industrie 4.0, im Finanz- und Energiebereich. Deshalb fördert Bayern in verschiedenen Sparten Pilotprojekte, Netzwerke und Forschungsinitiativen (insbesondere die Hightech Agenda Bayern oder das Bavarian Center for Block-Chain im Rahmen der Bayerischen Blockchain-Strategie). Im regulatorischen Bereich setzt sich Bayern dafür ein, dass rechtssichere Rahmenbedingungen für Blockchain-Innovationen geschaffen werden. So hat Bayern in das Bundesratsverfahren zur MiCA-Verordnung (BR-Drs. 695/20) und zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (BR-Drs. 670/23) eingebracht, dass die Schaffung eines verhältnismäßigen und innovationsfreundlichen Regulierungsumfelds entscheidend ist, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen und Kapital für Zukunftstechnologien zu mobilisieren.“
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5.1 Welche Förderprogramme gibt es, um Banken und Sparkassen beim Erhalt von Bargeldinfrastrukturen wie Filialen und Geldautomaten in ländlichen Regionen Bayerns zu unterstützen?
„Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt hierzu Folgendes mit: Die Versorgung mit Finanzdienstleistungen ist Aufgabe der Sparkassen, die insoweit ihren öffentlichen Auftrag erfüllen (§ 1 Sparkassenordnung – SpkO). Eine staatliche Förderung von Filialen und Geldautomaten in ländlichen Regionen Bayerns ist daher weder zulässig noch erforderlich. Im Hinblick auf die ergänzende Einschätzung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit Blick auf die verfügbaren Bargeldbezugspunkte wird auf die Antwort zur Frage 1.1 verwiesen.“ – (fk)
Antwort des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 12.06.2025 (LT-Drs. 19/7179)
Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 4/2026, Rn. 29.

