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VG Augsburg: Rechtsstreit um „Knabberfische“ einvernehmlich beigelegt

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Die Stadt Augsburg und der Betreiber des Fish-Spa-Salons haben  ihre noch offenen Differenzen einvernehmlich beigelegt. Nach einer zunächst erfolgten Ablehnung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis für die Haltung der Kangal-Fische (Knabberfische) hatte bereits im Sommer diesen Jahres eine Verhandlung vor dem VG stattgefunden. Nach der Einvernahme von Sachverständigen haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass dem Betreiber des Salons unter bestimmten Auflagen die Erlaubnis zur Haltung der Fische erteilt wird. Nachdem dies erfolgt war, bestand nunmehr Streit über einige wenige der im Genehmigungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen. Der Kläger wandte sich insbesondere gegen die Anzahl der erforderlichen Messungen des Sauerstoffgehalts in den Becken sowie die Vorgaben zur Gestaltung des Bodens für die Fische. Am heutigen Mittwoch (07.11.2012) fand deshalb ein nichtöffentlicher Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht statt. Dabei konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass die streitigen Punkte bereits weitgehend erfüllt sind. Hinsichtlich der Messverpflichtung wurde gemeinsam eine Vorgehensweise für die Zukunft erarbeitet.
Der Kläger kann seinen Salon somit in einer für ihn zumutbaren Art und Weise betreiben. Die aus Sicht der Stadt zum Schutz der Fische erforderlichen Maßnahmen sind gewährleistet.

VG Augsburg, Au 1 K 12.1100 und Au 1 K 12.1207; PM v. 07.11.2012