Aktuelles

Hinweise zu Erneuerbaren Energien an Straßen außerorts

© N-Media-Images – stock.adobe.com

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) hat die „Hinweise zu Erneuerbaren Energien an Straßen außerorts“ (H EESa) mit einer Ausgabe 2026 herausgegeben.

Die Hinweise sollen den Straßeninfrastrukturbetreibern von Bund und Ländern bis hin zu Kommunen und Privaten wertvolle Ideen geben, um ihren Beitrag zur Energiewende leisten zu können.

1. Hintergrund

Elektrischer Strom ist eine bedeutende Energieform in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Erreichen der angestrebten Klimaschutzziele und angesichts des verstärkten Einsatzes von Fahrzeugen mit (batterie-)elektrischen Antrieben und von Wärmepumpen zur Gebäudeklimatisierung wird auch in Zukunft ein weiter steigender Strombedarf bestehen. Um gleichzeitig die Emissionen von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren, kommt der Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energien eine immer größere Bedeutung zu.

Im Jahr 2023 wurde bereits mehr als die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Auch in den Jahren 2024 und 2025 bestätigte sich dieser Trend. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 80 % ansteigen. Dafür bedarf es allerdings weiterer Anstrengungen in allen Sektoren. Hier kann auch der Straßeninfrastrukturbetreiber einen Beitrag leisten, indem die Flächen entlang von Straßen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien genutzt werden.

2. Inhalt der H EESa Ausgabe 2026

Die jetzt vorgelegten „Hinweise zu erneuerbaren Energien an Straßen außerorts“ (H EESa), Ausgabe 2026, sind in drei Hauptabschnitte gegliedert:

Der erste Abschnitt behandelt die Erzeugung von erneuerbaren Energien entlang von Straßen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik. Es werden aber auch andere Formen der Energieerzeugung wie Windkraft und Geothermie angesprochen.

Im zweiten Abschnitt werden die rechtlichen Aspekte von Energieerzeugungsanlagen an Straßen erörtert. Dieser Abschnitt kann allerdings nur den generellen rechtlichen Rahmen abstecken. Bei der Genehmigung von Anlagen ist immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Der dritte Abschnitt behandelt die Verwendungsmöglichkeiten von erneuerbar erzeugter Energie. Das Hauptaugenmerk sollte zuerst auf die Deckung des Eigenverbrauchs (z.B. Tunnelbeleuchtung, Energiebedarf Straßenmeisterei) gerichtet sein, da hierin die größten wirtschaftlichen Potenziale liegen. Aber auch für Energie, die vor Ort nicht durch den Straßeninfrastrukturbetreiber verbraucht werden kann, gibt es attraktive Modelle, um die Flächen entlang von Straßen zur wirtschaftlichen Energieerzeugung zu nutzen.

Die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im Bereich von erneuerbaren Energien ändern sich sehr schnell. Diese Hinweise geben den Stand 2025 wieder. Vor der konkreten Projektplanung sind daher immer die aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die in den Hinweisen genannten Beispiele können aber dennoch als Anregung für die Umsetzung von eigenen Projekten dienen.

Die Hinweise sind in den Hauptabschnitten wie folgt gegliedert:

  1. Vorwort
  2. Energieerzeugung
    • 2.1 Photovoltaik
    • 2.2 Geothermie
    • 2.3 Windkraft
    • 2.4 Energetische Nutzung von Biomasse
  3. Rechtliche Aspekte
    • 3.1 Planungs- und baurechtliche Regelungen
    • 3.2 Natur- und Artenschutzrecht
    • 3.3 Immissionsschutzrecht
    • 3.4 Straßenrecht
    • 3.5 Sonderfall Leitungen: Duldungspflicht und Sondernutzung
    • 3.6 Sonderfall Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen
  4. Stromverbrauch
    • 4.1 Eigenverbrauch
    • 4.2 Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien
    • 4.3 Lokale Verwendung der erzeugten Energie
  5. Begriffe, Literatur und Anhang
    • 5.1 Begriffe
    • 5.2 Literatur
    • 5.3 Bilderverzeichnis
    • 5.4 Tabellenverzeichnis
      – (wm)

Hinweise zu Erneuerbaren Energien an Straßen außerorts, Ausgabe 2026; Technische Regelwerke, FGSV Nr. 998, veröffentlicht am 01.04.2026

Beitrag entnommen aus Die Gemeindekasse Bayern 11/2026, Rn. 92.