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VG Bayreuth: Versammlung „Tot sind nur jene, die vergessen werden“ in Wunsiedel darf stattfinden

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Das Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth hat heute im Eilverfahren angeordnet, dass die von Norman Kempken für den 17.11.2012 angemeldete Versammlung mit dem Thema „Tot sind nur jene, die vergessen werden“ in Wunsiedel stattfinden darf. 

Das Landratsamt Wunsiedel i. F. hatte die Versammlung verboten, weil sie aufgrund der Person des Anmelders und aufgrund von Äußerungen auf der Homepage des Freien Netzes Süd davon ausgeht, die Versammlung stelle letztlich eine Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung dar. Aus der Sicht des Gerichts liegen dagegen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine beabsichtigte „Umwidmung“ der Veranstaltung in eine Heß-Kundgebung vor. Abzustellen sei auf das konkrete äußere Erscheinungsbild einer Versammlung. Allein durch mehrdeutige Äußerungen und gedankliche Assoziationen bei Teilnehmern und Betrachtern dränge sich nicht die unabweisbare Schlussfolgerung auf, die Versammlung sei dazu bestimmt, dem Gedenken an Rudolf Heß zu dienen. Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei unter diesen Umständen ein Versammlungsverbot nicht gerechtfertigt.

VG Bayreuth, B. v. 07.11.2012, B 1 S 12.882; PM v. 07.11.2012