Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren Studienbeiträge – Eintragungsfrist

©pixelkorn - stock.adobe.com

Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Zeitraum für die 14-tägige Eintragungsfrist für das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen bekanntgegeben: 

„Die Eintragung für das Volksbegehren wird in der Zeit vom 17. bis 30. Januar 2013 möglich sein. Dieser Termin ist geeignet, da er ausreichend nach den Weihnachtsferien und vor den Faschingsferien liegt.“

Die Eintragungsfrist wird förmlich am kommenden Freitag, dem 16. November 2012, im Staatsanzeiger bekannt gemacht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am 22. Oktober 2012 das Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge zugelassen. Nach dem Landeswahlgesetz muss dann innerhalb von vier Wochen die 14-tägige Eintragungsfrist im Staatsanzeiger bekannt gemacht werden. Die Eintragungsfrist beginnt nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Das weitere Verfahren wird dann von der Zahl der Eintragungen für das Volksbegehren abhängen. Erreicht das Volksbegehren die erforderliche Unterstützung von zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (etwa 940.000 Unterschriften), so muss es der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung des amtlich festgestellten Ergebnisses dem Landtag zuleiten.

StMI, PM v. 12.11.2012