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StMJV & StMI: Richtfest für den Neubau für Sicherungsverwahrte in der JVA Straubing

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Justizministerin Merk und Innenstaatssekretär Eck beim Richtfest für den Neubau für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing: „Freistaat Bayern investiert 24 Millionen Euro, um hochgefährliche Straftäter verfassungskonform verwahren zu können“ 

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 04.05.2011 (zur PM: hier) entschieden: Die Länder müssen den Vollzug der Sicherungsverwahrung räumlich und organisatorisch klar vom Strafvollzug trennen. Da dies im bisherigen Gebäudebestand der Justizvollzugsanstalt Straubing nicht möglich ist, investiert der Freistaat Bayern 24 Millionen Euro für den Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte.

„Bis zum 31. Mai 2013 muss dieses Gebäude fertiggestellt sein. Denn nur bis dahin hat uns das Bundesverfassungsgericht Zeit gegeben. Ohne ein gesondertes Gebäude für Sicherungsverwahrte würde die Freilassung hochgefährlicher Straftäter drohen“, so Justizministerin Dr. Beate Merk und Innenstaatssekretär Gerhard Eck beim Richtfest in Straubing. „Ein dermaßen umfangreiches und kompliziertes Bauprojekt in der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist zu realisieren, erfordert Planen und Bauen in Rekordzeit. Und das können wir in Bayern!“, so Eck.

Merk wies darauf hin, dass Bayern seine Hausaufgaben zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch im Übrigen frühzeitig angepackt hat:

„Neben den Baumaßnahmen arbeiten wir seit Monaten an der erforderlichen landesgesetzlichen Regelung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, der Entwurf wurde bereits im Oktober letzten Jahres von der Staatsregierung beschlossen und kurz darauf in der Ersten Lesung im Landtag behandelt. Damit ist klar: Das Inkrafttreten des Gesetzes kann pünktlich zum 1. Juni diesen Jahres erfolgen.“

Therapeutisches Konzept zur Behandlung der Sicherungsverwahrten

Zudem hat Bayern vom Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs ein therapeutisches Konzept erstellen lassen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die Grundlage für die künftige Behandlung der Sicherungsverwahrten bildet.

In den vier neuen Unterkunftsgebäuden in Straubing können künftig 84 Sicherungsverwahrte aufgenommen werden. In einem Therapie- und Verwaltungsgebäude werden der Besuchsbereich, Schul- und Freizeiträume sowie die notwendigen therapeutischen Einrichtungen geschaffen. Der Neubau selbst kostet rund 19 Millionen Euro. Fünf Millionen Euro kosten die Erschließungsbaumaßnahmen zur Vorbereitung des Baugrundstücks sowie die Errichtung von Sicherheitsanlagen, Versorgungsbauwerken und einer Sportanlage.

Bei dem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurden die Bauleistungen in ein Leistungsprogramm gefasst und als Totalunternehmer-Leistung ausgeschrieben. Die Firma Bilfinger-Berger Hochbau GmbH konnte sich bei diesem Wettbewerb durchsetzen. Sie hat eine große Zahl von Bauleistungen an Firmen aus der Region weitervergeben. Rund 70 Prozent der Subunternehmer kommen aus Bayern, 30 Prozent davon aus Niederbayern.

Gemeinsame PM von StMJV und StMI v. 08.01.2013