Gesetzgebung

StMUK: Schulische Bildung bei den Ländern in guten Händen – Grundgesetzänderung der falsche Ansatz

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Bayerns Kultusminister Spaenle zu Aussagen des Präsidenten des Städtetages über eine mögliche Kooperation zwischen Ländern und Bund in Bildungsfragen 

„Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt bei den Ländern in guten Händen. Eine Kooperation von Bund und Ländern wird in vielen Bereichen längst praktiziert. Eine Änderung des Grundgesetzes ist der falsche Weg und überflüssig.“ Dies betont Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle gegenüber Aussagen des Städtetagspräsidenten Christian Ude über eine mögliche Kooperation zwischen Ländern und Bund in Bildungsfragen.

Für Bayerns Kultusminister sichert die Verantwortung der Landtage und Landesministerien den Schulfamilien die Möglichkeit, sich auf kurzem Weg an die Verantwortlichen zu wenden und ihre Anliegen zu artikulieren.

Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Freistaat in Bildungsfragen stuft Minister Spaenle als in der Regel sehr gut ein.

„Viele Kommunen engagieren sich z.B. gemeinsam mit uns kraftvoll bei der Einrichtung von Ganztagsangeboten. In einigen dagegen herrscht große Zurückhaltung. Gerade die Landeshauptstadt stellt in zu geringem Maße Räume für die Ganztagsschulen zur Verfügung“, greift Minister Spaenle Vorwürfe von Eltern und Schulleitungen aus München auf.

Finanzieller Ausgleich für die Länder statt GG-Änderung

„Die Länder müssen allerdings“, betont Minister Spaenle, „für die in den jüngsten Jahren zusätzlich übernommenen Aufgaben einen finanziellen Ausgleich erhalten. Angesichts der Verlagerung von Aufgaben der Familien auf die Schulen – gerade im Erziehungsbereich – muss der Bundestag gemeinsam mit der Länderkammer für die bundesdeutsche Gesellschaft den Ländern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen“, so der Minister.

Hier votiert Dr. Spaenle für die Übertragung eines zusätzlichen Umsatzsteuerpunktes vom Bund auf die Länder als eine geeignete Grundlage.

Eine Grundgesetzänderung ist für Minister Spaenle zudem völlig überflüssig, da die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund auch in einzelnen Fragen des Bildungswesens längst praktiziert wird, etwa in Fragen der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen und der Sprachförderung von jungen Menschen aus Zuwandererfamilien.

Die Frage der Grundgesetzänderung sei eine abstrakt theoretische, so Minister Spaenle.

StMUK, PM v. 08.01.2013