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Verband der bayerischen Bezirke: Finanzlage im neuen Jahr – Bezirksumlagesätze gehen zurück

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Die erfreuliche Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen zeigt sich 2013 in überwiegend niedrigeren Hebesätzen der Bezirke. Dazu trägt auch der Bund bei durch die Übernahme von 75 Prozent der tatsächlichen Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in diesem Jahr. Eine höhere Zuweisung aus dem Finanzausgleich des Freistaats kommt hinzu. 

Fünf Bezirke konnten ihre Umlagesätze senken

So konnten knapp zwei Jahre nach dem Ende der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise fünf Bezirke in den jüngst beschlossenen Haushalten ihre Umlagesätze senken: Oberbayern um 2,8 Prozentpunkte, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken jeweils um einen Prozentpunkt. Unterfranken senkt den Umlagesatz um 0,6 Prozentpunkte. Der Umlagesatz im Bezirk Schwaben bleibt konstant, in der Oberpfalz ist eine Anhebung um 0,5 Prozentpunkte erforderlich. Im Landesdurchschnitt ergibt sich damit ein Rückgang des Umlagesatzes von 1,5 Prozent auf 22,2 Prozent. Die Bezirke Schwaben und Oberpfalz haben im Haushalt 2012 jeweils ihren Umlagesatz durch den Einsatz erheblicher Rücklagemittel gedrückt und so ihre Umlagezahler bereits im Vorgriff entlastet.

Auslöser für diese Trendwende ist der Anstieg der Umlagekraft 2013 um 9,1 Prozent. Bei gleichem Umlagesatz würde dies zu entsprechend höheren Umlageeinnahmen führen. Die Umlagekraft stellt die Einnahmebasis der Bezirke dar, die sich aus den Steuereinnahmen der Gemeinden von vor zwei Jahren (2011) und deren Schlüsselzuweisungen errechnet.

Dazu Präsident Hölzlein: „Die Bezirke werden ihren Aufgaben als dritte kommunale Ebene für die Menschen in Bayern gerecht. Der Rückgang der Umlagesätze zeigt aber auch, dass dabei die Interessen der Umlagezahler nicht aus dem Blick geraten“.

Kosten der Eingliederungshilfe

Gleichwohl liegt die landesdurchschnittliche Bezirksumlage 2013 immer noch mehr als vier Prozentpunkte über dem Umlagesatz in 2009. Bei einer 2013 im Durchschnitt etwa gleich hohen Umlagekraft wie 2009 zeigt dies die Dynamik des Ausgabenwachstums in der Sozialhilfe. Geschuldet ist dies insbesondere der rasanten Entwicklung der Kosten in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Diese ist in fünf Jahren von 2006 bis 2011 um insgesamt rund 37 Prozent gestiegen, dies sind pro Jahr durchschnittlich 7,5 Prozent. Bei allen Erfolgen und positiven Effekten, die die offene gesellschaftliche Debatte um die Inklusion für behinderte Menschen ausgelöst hat, erzeugt dies einen enormen Kostendruck auf die Kommunen.

Dazu Präsident Hölzlein: „Trotz aktuell guter Umlagezahlen gestaltet sich die Finanzierung der Sozialausgaben der Bezirke insgesamt schwierig. Jährliche Steigerungen von 5 Prozent und mehr erfordern nachhaltige Lösungen. Ich bin daher dankbar für die Vereinbarung von Bund und Ländern, in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz für die Eingliederungshilfe zu beschließen. Die Bezirke erwarten sich von der Bundesregierung, dass diese rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, der die Kommunen entscheidend entlastet. Entsprechend der langjährigen Forderung des Verbandes brauchen wir eine finanzielle Beteiligung von Bund und Land zu jeweils einem Drittel an den Kosten der Eingliederungshilfe“.

Verband der bayerischen Bezirke, PM v. 18.01.2013 (Reinhard Grepmair)