Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Trinkwasserversorgung – Europäischer Ausschuss setzt sich über kommunale Sorgen hinweg

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Dr. Jakob Kreidl: „Jetzt muss die Bundesregierung den Fortbestand der Trinkwasserversorgung in kommunaler Trägerschaft garantieren.“ 

Mit großem Unverständnis reagierte der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Dr. Jakob Kreidl, auf die heutige Abstimmung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament zur Konzessionsrichtlinie, mit der auch die
Liberalisierung des Wassersektors vorangetrieben werden soll:

„Damit steht die bewährte und ortsnahe Trinkwasserversorgung in Deutschland auf dem Spiel. Bisher konnten sich die Bürger auf hochwertiges Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen verlassen. Mit dem heutigen Beschluss hat sich dagegen die Wirtschaftslobby durchgesetzt.“

Der Präsident ist überzeugt, dass mit der Öffnung des Marktes das Primat der Daseinsvorsorge zugunsten der Profitmaximierung verdrängt wird – und das zulasten der Bürger:

„Jetzt muss die Bundesregierung Stärke zeigen und in den weiteren Beratungen im Europäischen Parlament die kommunale Wasserversorgung schützen.“

Die Konzessionsrichtlinie ist nicht notwendig, da die Materie ausreichend geregelt ist. Zum anderen werden Verrechtlichung und Bürokratieaufwand aufgebläht und unnötigerweise – noch dazu gegen den Vertrag von Lissabon – in die kommunale Handlungsfreiheit
eingegriffen.

„Kann die Richtlinie nicht verhindert werden, so muss wenigstens die Wasserversorgung ausgenommen werden“, so Dr. Kreidl.

„Angesichts der Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der EU und ihren Organisationen ist es schon verwunderlich, dass die Europaabgeordneten den größten Nettozahler derart brüskieren. Die Frage stellt sich hier schon, was Europa alles regeln und vereinheitlichen muss“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags abschließend.

Bayerischer Landkreistag, PM v. 24.01.2013