Gesetzgebung

StMUK: Ministerium bringt Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule auf den Weg

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Bayerische Kultusministerium bringt derzeit den Gesetzesentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule auf den Weg und nimmt Stellung zu den Ausführungen des bildungspolitischen Sprechers von BÜNDNIS90/Die Grünen zu mehr Eigenverantwortung von Schulen. 

  1. Der Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule des Bayerischen Kultusministeriums durchläuft die Abstimmung mit den Ressorts und soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten. Ziel des Ministeriums ist es, mit der Eigenverantwortlichen Schule die Qualität von Schule und Unterricht weiter zu verbessern und dazu den Schulen vor Ort mehr Handlungs- und Entscheidungskompetenz zu übertragen. Vorarbeiten dazu hatten das Ministerium und die Schulen mit den Schulversuchen MODUS 21, PROFIL 21 und MODUS F geleistet. Die Ergebnisse wurden beim Gesetzesentwurf des Kultusministeriums berücksichtigt.
  2. Nach dem Entwurf des Kultusministeriums können die Schulen künftig ihr Schulprofil weiter stärken. Dazu sollen sie z.B. mehr Verantwortung in der Personalführung und -entwicklung erhalten. Die Schulfamilie soll in verstärktem Maß in die Entscheidungen über die Gestaltung des Schulalltags und des Unterrichts einbezogen werden. Künftig soll auch der Sachaufwandsträger eine Vertretung ins Schulforum entsenden. Dabei ist es Bayern allerdings wichtig, dass bayernweit in den Schulen der selben Schulart der selbe Lehrplan gilt und die Lehrerversorgung flächendeckend gesichert wird. Nur auf dieser Grundlage lässt sich bayernweit eine vergleichbare Qualität der Bildung der jungen Menschen sicherstellen – ein wichtiger Aspekt für vergleichbare Lebens- und Lernbedingungen.
  3. Die von den Grünen vorgesehene Öffnung der Gestaltung der Sekundarstufe dokumentiert die Absicht, die Gemeinschaftsschule einführen zu wollen. Die Gemeinschaftsschule allerdings kann – wie das Vorgängermodell der Gesamtschule in anderen Bundesländern bewiesen hat – eine Förderung des jeweiligen Kindes nach seinen Begabungen und Interessen nicht sicherstellen. Bayern setzt deshalb weiterhin auf das bewährte differenzierte Schulwesen, das allerdings nach den Grundsätzen von Qualität und Gerechtigkeit weiterentwickelt wird. In diesem Rahmen bewegt sich deshalb der Ansatz des Bayerischen Kultusministeriums und unterscheidet sich damit merklich von dem der Grünen-Landtagsfraktion.

StMUK, PM v. 25.01.2013