Gesetzgebung

Landtag: Wirtschaftsausschuss – Mitglieder beschließen Anhörung zum Landesentwicklungsprogramm (LEP)

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Die Staatsregierung hat vor zwei Tagen den Entwurf zum neuen Landesentwicklungsprogramm (LEP) dem Landtag zugeleitet. Ausschussvorsitzender Erwin Huber (CSU) informierte in der heutigen Sitzung über den weiteren „Fahrplan“. 

Danach wird sich der Wirtschaftsausschuss als federführendes Beratungsgremium am 28. Februar 2013 erstmals mit dem LEP inhaltlich auseinandersetzen, am 21. März 2013 ist dazu dann auch eine siebenstündige Anhörung mit mehr als 30 Experten im Maximilianeum vorgesehen. Nach dem Willen der beiden Regierungsfraktionen CSU und FDP sollen Änderungswünsche des Parlaments zu der Verordnung noch vor der Sommerpause im Plenum verabschiedet werden.

„Stimmungsstau“ beim Thema LEP

Einen „Stimmungsstau“ beim Thema LEP diagnostizierte Ausschussvorsitzender Erwin Huber. Denn obwohl in der Sitzung nur die formale Beschlussfassung auf Durchführung einer Anhörung auf der Agenda stand, gab es bereits kontroverse Anmerkungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und zum weiteren Verfahren.

Für Kritik bei der Opposition sorgte unter anderem die Ankündigung der Regierungsfraktionen, dass die Definition der zukünftigen Ober-, Mittel- und Grundzentren in einer Teilfortschreibung erst 2014 erfolgen solle. Als Grund nannte Ausschussvorsitzender Erwin Huber, dass es bislang im LEP sieben Kategorien gegeben habe und für das zukünftige System nun eine neue Datengrundlage erstellt werden müsse. Im Wirtschaftsministerium lägen hierzu 51 Anträge auf Aufstufung zum Mittelzentrum und acht Anträge auf Aufstufung zum Oberzentrum vor. Dass dabei manche Individualwünsche ohne Berücksichtigung bleiben müssten, liege in der Natur der Sache, erklärte FDP-Wirtschaftsexperte Dietrich von Gumppenberg.

Beförderungswünsche bzw. Abstiegsängste der Kommunen

Mit Blick auf die Beförderungswünsche bzw. Abstiegsängste der Kommunen kritisierte Annette Karl (SPD), dass die Regierung das Gutachten verschiebe, „um Bürgermeister nicht vor der Wahl unglücklich zu machen“. Die Frage des Systems der Zentralen Orte sei längst nicht ausreichend geklärt.

„Von einer Entwertung des Gesamtkonzepts“ sprach Alexander Muthmann, der wirtschaftspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion, der die fehlende Einstufung der Zentralen Orte ebenfalls kritisierte. Die Staatsregierung lege damit offensichtlich eine unfertige Verordnung vor.

Die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird als Verordnung erlassen. Rechtsgrundlage dafür bildet das ebenfalls neu gefasste Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLpIG), das wegen der hohen politischen Bedeutung des LEP die Zustimmung des Landtags vorschreibt. Das Parlament erteilt diese in der Regel mit der Maßgabe, dass die Staatsregierung noch bestimmte Änderungen oder Vorgaben berücksichtigt.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 07.02.2013 (kh)

Redaktionelle Anmerkung: Bei dem dem Landtag übermittelten Entwurf handelt es sich um die Version nach dem Anhörungsverfahren vom 30.11.2012 bis 14.01.2013.